Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-I(A)0776Ausgegeben am 23.10.2024
Eing. Dat. 10.10.2024
Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen
Erste Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung (EWS) und
Erste Änderungssatzung zur Entwässerungsgebühren- und Kostenerstattungssatzung (EWGS) der Stadt Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2024-347 (Dez. III, ESO) vom 09.10.2024
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. die als Anlage 1 beigefügte 1. Änderung der Entwässerungssatzung der Stadt Offenbach am Main wird beschlossen.
2. die als Anlage 3 beigefügte 1. Änderung der Entwässerungsgebührensatzung der Stadt Offenbach am Main wird beschlossen. Der Kalkulationszeitraum für die Gebühren beträgt 2 Jahre.
Begründung:
Das Satzungsrecht der Stadt Offenbach am Main ist ständig auf aktuellem Stand zu halten. Neben den nach den Vorschriften des kommunalen Abgabengesetzes (KAG) regelmäßig zu aktualisierenden Gebührenkalkulationen zählt auch das übrige Satzungsrecht dazu.
In diesem Zuge wurde die regelmäßige Modernisierung der Entwässerungssatzung sowie der Entwässerungsgebührensatzung durchgeführt. Durch allgemeine Verdeutlichung, Transparenz und Aktualisierung der Formulierungen soll die allgemeine Akzeptanz in der Bevölkerung verbessert werden.
An einer Vielzahl von Stellen wurde verdeutlicht, dass der Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main (ESO) – Kommunale Dienstleistungen neben oder anstatt der Stadt Offenbach am Main tätig wird, um den Bürgern und Bürgerinnen den zuständigen Ansprechpartner zu verdeutlichen.
In § 2 wurde aus Bestimmtheitsgründen detailliertere Begriffsbestimmungen geregelt.
Änderungsbedarf gab es bei den Regelungen zum Grundstücksanschluss.
In größerem Umfang wurden die Regelungen zur Genehmigungspflicht, insbesondere die Antrags- und Unterlagenformalitäten angepasst.
Im Gleichlauf der Änderungen wurden die zugehörigen Ordnungswidrigkeiten angepasst.
Die Gebührensätze wurden neu kalkuliert und entsprechend aktualisiert. Hierzu wurde auch die Regelung zu den Anträgen auf zurückgehaltener Frischwassermenge und zu den privaten Wasserzählern und Auslaufventilen angepasst. Zudem gab es aus Praktikabilitätsgründen Änderungen bei Entstehung der Gebührenpflicht sowie bei der Festsetzung und Fälligkeit der Gebühr.
Weitere Aktualisierungen und Ergänzungen erfolgten aus Gründen der Vollständigkeit sowie der Schaffung erhöhter Nachvollziehbarkeit.
Aktualisierungen der Regelungen zum Datenschutz waren erforderlich.
Es erfolgt eine Änderung hin zur gendergerechten Sprache. Im Übrigen erfolgten im Wesentlichen redaktionelle bzw. klarstellende Ergänzungen bzw. Streichungen in den Satzungen. Eine Neufassung der Satzungen war angesichts der geringeren Zahl von Anpassungen nicht angezeigt.
Anlagen:
1. 1. Änderungssatzung der Entwässerungssatzung
2. Synopse zur 1. Änderungssatzung der Entwässerungssatzung
3. 1. Änderungssatzung der Entwässerungsgebührensatzung
4. Synopse zur 1. Änderungssatzung der Entwässerungsgebührensatzung
5. Klimarelevanzprüfung
Hinweis: Der Antrag sowie die Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.