Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0784Ausgegeben am 11.11.2024

Eing. Dat. 07.11.2024

 

 

 

 

 

Frankfurt RheinMain GmbH International Marketing of the Region (FRM GmbH)

hier: Neueintritt der Stadt Oberursel

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2024-371 (Dez. I, Amt 20) vom 06.11.2024

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

    I.       Neueintritt der Stadt Oberursel: Neueintritt

 

Der Wunsch der Stadt Oberursel, sich an der FRM GmbH mit einem Geschäftsanteil in Höhe von nominal EUR 1.250,00, das sind 0,5% des Stammkapitals der Gesellschaft, zu beteiligen, wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Gleichzeitig wird die Stadt Oberursel gebeten zu prüfen, die Anteile in der Zukunft zu erhöhen. Die Gesellschafterversammlung sieht darin ein wichtiges Zeichen zur Förderung der Zusammenarbeit in der Metropolregion FrankfurtRheinMain sowie zu deren Stärkung als Wirtschaftsraum.

 

 

  II.       Neueintritt der Stadt Oberursel: Teilung von Geschäftsanteilen

 

Der Teilung des in der Liste der Gesellschafter mit Stand vom 16. Mai 2023 als Geschäftsanteil mit der laufenden Nr. 14 geführten und von dem Regionalverband gehaltenen Geschäftsanteils von nominal EUR 3.750,00 in einen Geschäftsanteil von nominal EUR 1.250,00 und einen Geschäftsanteil von EUR 2.500,00 wird zugestimmt. Der Geschäftsführer der Gesellschaft wird angewiesen, eine berichtigte Liste der Gesellschafter beim Handelsregister einzureichen.

 

 

 III.       Neueintritt der Stadt Oberursel: Verzichtserklärungen

 

Der Geschäftsführer wird angewiesen, für den vorliegenden Veräußerungsfall (Regionalverband veräußert an die Stadt Oberursel), das der Gesellschaft aus § 27 des Gesellschaftsvertrages zustehende Erwerbsrecht nicht auszuüben. Weiter wird der Geschäftsführer angewiesen, von allen Gesellschaftern die Verzichtserklärung einzuholen, für den vorliegenden Veräußerungsfall (Regionalverband veräußert an die Stadt Oberursel), auf das ihnen aus § 27 des Gesellschaftsvertrages zustehende Erwerbsrecht zu verzichten.

 

Es wird zugestimmt, dass zwei Magistratsmitglieder die Verzichtserklärung für die Stadt Offenbach unterzeichnen. Jeder Gesellschafter wird einzeln gebeten, die Verzichtserklärung ausgefüllt und unterzeichnet im Vorfeld oder am Tag der Gremiensitzung am 25.11.2024 an die Geschäftsführung im Original zu übermitteln.

 

 

IV.       Neueintritt der Stadt Oberursel: Übertragung von Geschäftsanteilen

 

Der Übertragung des durch den Teilungsbeschluss entstandenen (Teil-) Geschäftsanteils von nominal EUR 1.250,00 des Regionalverbandes mit allen Rechten und Pflichten auf die Stadt Oberursel wird zugestimmt. Der Geschäftsführer wird bevollmächtigt, die Zustimmung der Gesellschafterversammlung dem Regionalverband und der Stadt Oberursel mitzuteilen.

 

Es wird empfohlen, dass der Regionalverband und die Stadt Oberursel als Kaufpreis für den verkauften (Teil-)Geschäftsanteil einen Betrag in Höhe des Nominalbetrages des Geschäftsanteils (EUR 1.250,00) vereinbaren und weiter vorsehen, dass der verkaufte (Teil-)Geschäftsanteil unabhängig von der Zahlung des Kaufpreises mit dinglicher Wirkung zum 1. Januar 2025 00:00 Uhr auf die Stadt Oberursel übergeht.

 

Es ist erwünscht, dass der Regionalverband und die Stadt Oberursel in dem Kauf- und Übertragungsvertrag für den (Teil-)Geschäftsanteil vereinbaren, dass, sollte der dingliche Übergang des verkauften (Teil-)Geschäftsanteils zum 1. Januar 2025, gleich aus welchem Grund, nicht möglich sein, die Stadt Oberursel und der Regionalverband sich im Innenverhältnis so behandeln, als ob die Übertragung des (Teil-)Geschäftsanteils mit Wirkung auf den 1. Januar 2025 00:00 Uhr stattgefunden hätte und ab diesem Tag alle Rechte und Pflichten aus dem veräußerten (Teil-) Geschäftsanteil als auf die Stadt Oberursel übergegangen gelten und das insbesondere für die Pflicht zur Zahlung der auf den erworbenen (Teil-) Geschäftsanteil entfallenden Zuzahlung nach § 7 des Gesellschaftsvertrages gilt. Die danach von der Stadt Oberursel für das Jahr 2025 zu zahlende Zuzahlung beträgt EUR 24.000,00.

 

 

  V.       Neueintritt der Stadt Oberursel: Zuzahlungen 2025

 

Die Liste der Zuzahlungen 2025 der Gesellschafter wurde durch den Neueintritt der Stadt Oberursel angepasst. Die Stadt Oberursel kommt mit einem Geschäftsanteil in Höhe von 0,5% hinzu und der Anteil des Regionalverbands FRM reduziert sich von derzeit 3,0% auf 2,5%, was jeweils Auswirkungen auf die jährlichen Zuzahlungen der beiden Gesellschafter hat. Die Gesamthöhe der Zuzahlungen im Jahr 2025 bleibt unverändert bei 4,8 Mio. €, lediglich die Anzahl der Gesellschafter der FRM GmbH erhöht sich ab dem Jahr 2025 von 35 auf 36.

 

Es wird zur Kenntnis genommen, dass sich an der Höhe der Zuzahlungen der übrigen Gesellschafter, im Vergleich zu dem Beschluss der Gesellschafterversammlung am 11.06.2024, nichts ändert. Die Höhe der Zuzahlungen pro Gesellschafter bleibt unverändert, abgesehen vom Regionalverband FRM.

 

 

Begründung:

 

Die Stadt Offenbach am Main hält 2,00% des Stammkapitals der FRM GmbH. Die jährlichen Zuzahlungen der Stadt Offenbach am Main bis einschließlich 2022 beliefen sich gemäß § 7 des Gesellschafsvertrages der FRM GmbH auf 80.000,00 €. Seit 2023 beträgt der Zuzahlungsbetrag jährlich 96.000 €.

 

Bereits seit mehreren Jahren fanden Gespräche zwischen der FRM GmbH sowie Vertretern der Stadt Oberursel statt. Stets wurde hier die enge Verflechtung der Stadt Oberursel innerhalb der Region Frankfurt RheinMain betont sowie die Internationalität herausgestellt. So ist Oberursel nicht nur ein Zentrum der koreanischen Business Community in FRM, in Oberursel befindet sich mit der Frankfurt International School (FIS) auch eine der renommiertesten internationalen Schulen in Deutschland.

 

Die Stadt Oberursel hat in einem Schreiben vom 10. Oktober 2024 ihren Wunsch mitgeteilt, mit Wirkung zum 1. Januar 2025 mit einer Beteiligung von 0,5% Gesellschafterin der FRM GmbH werden zu wollen.

 

Derzeit stehen keine freien Anteile zur Verfügung. Der Regionalverband FRM hat allerdings bereits Mitte des Jahres 2023 signalisiert, bei Gelegenheit die Hälfte der eigenen Geschäftsanteile an der FRM GmbH abzugeben (von derzeit 3,0% auf 1,5%). In Gesprächen mit der Geschäftsführung hat der Regionalverband die Bereitschaft erklärt, 0,5% der eigenen Geschäftsanteile an die Stadt Oberursel nach §27 des Gesellschaftsvertrags zu veräußern und damit deren Beitritt zu ermöglichen. Nach Vollzug würde sich der Geschäftsanteil des Regionalverbands FRM an der FRM GmbH ab dem 01.01.2025 von derzeit 3,0% auf nunmehr 2,5% verändern.

 

Es ergeben sich seitens des Gesellschafters Stadt Offenbach am Main keine Anhaltspunkte, dem Sachverhalt nicht zuzustimmen.

 

Die Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung ergibt sich aus § 51 Nr. 11 HGO.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.