Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 07. November 2024
TOP 10
Radschnellverbindung Frankfurt - Hanau (FRM 8)
hier: Machbarkeitsstudie und Freigabe von Vorplanungsmitteln
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2024-361 (Dez. II, Amt 82) vom 23.10.2024,
2021-26/DS-I(A)0782
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Die Machbarkeitsstudie für eine Radschnellverbindung Frankfurt – Hanau (Südmainisch) FRM 8 wird zur Kenntnis genommen.
2. Den zwischen den beteiligten Kommunen und dem Regionalverband FrankfurtRheinMain (fortan als „Regionalverband“ bezeichnet) abgestimmten Anschlusspunkten Frankfurt – Offenbach sowie Offenbach – Mühlheim wird zugestimmt.
3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass das Land Hessen im Falle einer koordinierten, interkommunalen Antragstellung eine privilegierte Förderung des Vorhabens mit einem erhöhten Fördersatz in Aussicht gestellt hat. Die beteiligten Kommunen haben sich darauf verständigt, dass der Regionalverband die Vorhabenträgerschaft für die Umsetzung übernimmt.
4. Der Magistrat wird beauftragt gemeinsam mit dem Regionalverband die Planungsschritte der Leistungsphasen 1 bis 5 HOAI (Vorplanung inkl. Variantenuntersuchungen) der Radschnellverbindung einzuleiten und die erforderlichen Beschlüsse vorzubereiten. Insbesondere zu prüfen sind die Umsetzbarkeit der erarbeiteten Vorzugsvariante unter Einbezug der Bismarckstraße sowie eine vertiefende Prüfung der alternativen Trassenführungen über die Berliner Straße und den Industriebahnradweg.
5. Die zur Durchführung der Vorplanung gem. Ziffer 4. erforderlichen Mittel in Höhe von voraussichtlich 140.000,00 € werden bewilligt und freigegeben. Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt 2024 auf dem Produktkonto 12010100.6771000082 „Gutachten, Prüfungen und Ingenieurleistungen“ eingeplant.
Es dient zur Kenntnis, dass für diese Planung eine Förderung in der Größenordnung von 70 % in Aussicht genommen werden kann.
Nachrichtlich: Zu Punkt 1 und Punkt 3 erfolgt keine Abstimmung, da es sich hier um eine Kenntnisnahme handelt.
Die Auslagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 12.11.2024
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung