Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 07. November 2024

 

 

 

 

 

TOP 14
Eigenbetrieb MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach
hier: Wirtschaftsplan 2025 des Eigenbetriebes MainArbeit. Kommunales
Jobcenter Offenbach

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2024-345 (Dez. III, MainArbeit) vom 09.10.2024,
2021-26/DS-I(A)0775

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der beigefügte Wirtschaftsplan 2025 des Eigenbetriebs MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach für das Geschäftsjahr 2025 wird wie folgt festgesetzt:

 

1.    Erfolgs- und Vermögensplan

1.1 Erfolgsplan

Erträge                                                                                  159.699.564 EUR

Aufwendungen                                                                   159.699.564 EUR

Jahresüberschuss / Jahresverlust                                              0          EUR

1.2 Vermögensplan

Einnahmen (Deckungsmittel)                                           50.000 EUR

Ausgaben                                                                            50.000 EUR

 

2.    Kreditermächtigungen

 

Kreditermächtigungen zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden im Wirtschaftsjahr 2025 nicht festgesetzt.

 

3.    Verpflichtungsermächtigungen

 

Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden im Wirtschaftsjahr 2025 nicht festgesetzt.

 

4.    Liquiditätskredite

 

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Wirtschaftsjahr 2025 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 7.000.000 EUR festgesetzt.

 

5.    Stellenübersicht

 

Es gilt die Stellenübersicht gemäß § 18 Eigenbetriebsgesetz, die Bestandteil des beigefügten Wirtschaftsplans 2025 ist.

 

6.    Finanzplan

 

Es gilt die Finanzplanung gemäß § 5 Ziffer 4, in Verbindung mit § 19 des Eigenbetriebsgesetzes, die Anlage des beigefügten Wirtschaftsplans 2025 ist.

 

 

Die Anlage (Wirtschaftsplan 2025) ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 12.11.2024

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung