Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 07. November 2024
TOP 14
Eigenbetrieb MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach
hier: Wirtschaftsplan 2025 des Eigenbetriebes MainArbeit. Kommunales
Jobcenter Offenbach
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2024-345 (Dez. III, MainArbeit) vom 09.10.2024,
2021-26/DS-I(A)0775
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Der beigefügte Wirtschaftsplan 2025 des Eigenbetriebs MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach für das Geschäftsjahr 2025 wird wie folgt festgesetzt:
1. Erfolgs- und Vermögensplan
1.1 Erfolgsplan
Erträge 159.699.564 EUR
Aufwendungen 159.699.564 EUR
Jahresüberschuss / Jahresverlust 0 EUR
1.2 Vermögensplan
Einnahmen (Deckungsmittel) 50.000 EUR
Ausgaben 50.000 EUR
2. Kreditermächtigungen
Kreditermächtigungen zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden im Wirtschaftsjahr 2025 nicht festgesetzt.
3. Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden im Wirtschaftsjahr 2025 nicht festgesetzt.
4. Liquiditätskredite
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Wirtschaftsjahr 2025 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 7.000.000 EUR festgesetzt.
5. Stellenübersicht
Es gilt die Stellenübersicht gemäß § 18 Eigenbetriebsgesetz, die Bestandteil des beigefügten Wirtschaftsplans 2025 ist.
6. Finanzplan
Es gilt die Finanzplanung gemäß § 5 Ziffer 4, in Verbindung mit § 19 des Eigenbetriebsgesetzes, die Anlage des beigefügten Wirtschaftsplans 2025 ist.
Die Anlage (Wirtschaftsplan 2025) ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 12.11.2024
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung