Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 07. November 2024
TOP 16
Grundstückstausch mit der DB InfraGO AG, S-Bahn-Rodgaustrecken
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2024-354 (Dez. I, Amt 80) vom 23.10.2024,
2021-26/DS-I(A)0780
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage 1 einstimmig wie folgt:
Die Stadt Offenbach am Main erwirbt von der DB InfraGO AG bzw. veräußert an diese die in der nichtöffentlichen *Anlage 1 aufgeführten Grundstücke zu folgenden wesentlichen Bedingungen:
1. Der Kaufpreis für die von der DB InfraGO AG zu erwerbenden Grundstücke mit insgesamt 7.372 m² beträgt 62.788,51 EUR. Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von der Stadt getragen.
2. Für die an die DB InfraGO AG zu veräußernden Grundstücke mit insgesamt 27.785 m² hat die DB aufgrund eines zu viel gezahlten Kaufpreises einen Rückzahlungsanspruch i.H.v. 119.183,90 EUR. Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von der DB getragen. Die hierbei erforderlichen Mittel werden in Form einer Minderung der aktuell angeordneten Erträge auf dem Produktkonto 10010200.5910000180 „Erlös aus Grundstücksverkäufen“ im Haushaltsjahr 2024 ausgezahlt.
3. Die erforderlichen Mittel für den Grundstückskauf i. H. v. ca. 80.000,00 EUR stehen im Haushaltsjahr 2024 beim Produktkonto 10010200.0500000180 (Unbebaute Grundstücke), Investitionsnummer 1001020500801201 (Erwerb von Grundstücken einschl. Nebenkosten) über den Deckungskreis zur Verfügung.
* redaktionell ergänzt
Die nichtöffentlichen Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 12.11.2024
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung