Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 07. November 2024

 

 

 

 

 

TOP 17
Verlängerung des Erbbaurechts an dem Grundstück Gerhart-Hauptmann-Straße 20
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2024-355 (Dez. I, Amt 80) vom 23.10.2024,
2021-26/DS-I(A)0781

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage einstimmig wie folgt:

 

1.         Das zum 30.09.2025 ablaufende Erbbaurecht an dem Grundstück Gerhart-Hauptmann-Straße 20 = 692 m² wird um 30 Jahre verlängert.

 

2.         Der Erbbauzins wird neu festgesetzt auf 5.965,04 EUR/Jahr (8,62 EUR/m²) und bei dem Produktkonto 10010200.5300000180 (Erbbauzinsen) vereinnahmt.

 

3.         Sämtliche Kosten sowie die Grunderwerbsteuer werden von der Erbbauberechtigten getragen.

 

 

Die nichtöffentliche Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 12.11.2024

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung