Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0789Ausgegeben am 20.11.2024

Eing. Dat. 20.11.2024

 

Kinder- und Jugendschutz: Verkaufsverbot von Lachgas an Minderjährige in Offenbach

Antrag FREIE WÄHLER vom 20.11.2024

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt, im Rahmen der Gefahrenabwehr die Erarbeitung einer Verordnung zu prüfen, die den Verkauf und die Weitergabe von Lachgas (Distickstoffmonoxid) an Minderjährige im Stadtgebiet Offenbach verbietet.

 

Rechtliche Grundlagen sollen geprüft und ein Maßnahmekonzept zur Durchsetzung soll entwickelt werden.

 

 

Begründung:

 

In jüngster Zeit nimmt der Missbrauch von Lachgas (Distickstoffmonoxid) durch Jugendliche stark zu. Die Substanz, ursprünglich als Narkosemittel verwendet, wird zunehmend als Partydroge konsumiert, da sie leicht verfügbar ist. Dies führt zu schwerwiegenden gesundheitlichen Risiken. Der Konsum von Lachgas ohne ärztliche Aufsicht kann unter anderem neurologische Schäden, Kreislaufstillstand, Vitamin-B12-Mangel, psychische Abhängigkeit und im schlimmsten Fall tödliche Komplikationen verursachen.

 

Auch in Offenbach sind vermehrt leere Lachgas-Kartuschen im öffentlichen Raum zu finden, was auf einen zunehmenden Konsum schließen lässt. Jugendliche unterschätzen oft die Risiken dieser vermeintlich „harmlosen“ Droge. Neben gesundheitlichen Gefahren verursacht der Missbrauch auch Kosten durch notwendige Aufräumarbeiten und potenzielle Rettungseinsätze.

 

Die Vorlage zielt darauf ab, eine Verordnung zu prüfen, die den Verkauf und die Weitergabe von Lachgas an Minderjährige im Stadtgebiet Offenbach untersagt. Eine solche Maßnahme würde präventiv wirken und den Schutz junger Menschen stärken. Gleichzeitig wird ein Signal an die Bundesebene gesendet, dass lokale Regelungen aufgrund fehlender bundeseinheitlicher Vorschriften dringend notwendig sind.

 

In anderen Städten fordern Fraktionen aus verschiedenen politischen Lagern bereits ein Verkaufsverbot für Minderjährige. Sie heben hervor, dass Städte eine Verantwortung haben, die Verfügbarkeit gefährlicher Substanzen einzuschränken, um die Sicherheit der Jugend zu gewährleisten. Solche Schritte sind notwendig, solange der Gesetzgeber auf Bundesebene keine umfassenden Regelungen einführt.

 

Die Offenbacher Stadtverordnetenversammlung kann proaktiv gegen den Missbrauch von Lachgas vorgehen und die Offenbacher Jugend vor den gesundheitlichen Gefahren dieser Substanz schützen.

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.