Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0791Ausgegeben am 21.11.2024

Eing. Dat. 21.11.2024

 

 

 

 

 

Verbot der Abgabe von Lachgas an Jugendliche

Antrag CDU vom 20.11.2024

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt,

 

            zu prüfen und zu berichten

 

-       wie ein Verkaufsverbot für Lachgas im Automatenhandel und ein Erwerbs-, Verkaufs- und Besitzverbot für minderjährige Personen zeitnah umgesetzt werden kann

 

-       wie eine offensive Prävention und Information bezüglich des Lachgas-Missbrauchs für alle Beteiligten erfolgen kann. (Minderjährige, Erziehungsberechtigte, pädagogische Fachkräfte, Handel)

 

 

Begründung:

 

Lachgas (Distickstoffmonoxid N2O) ist seit einigen Jahren als Partydroge auf dem Vormarsch. Konsu­menten atmen den euphorisierenden Stoff über Luftballons ein. Es ist verhältnismäßig günstig und vor allem leicht beschaffbar, denn es kann an Kiosken, Automaten und im Versandhandel leicht erworben werden. Für Kinder- und Jugendliche mit möglicherweise erheblichen gesundheitlichen Konsequenzen beim missbräuchlichen Gebrauch, der zur Bewusstlosigkeit und Nervenschäden bis hin zu tödlichen Folgen reichen kann. Lachgas unterliegt derzeit nicht dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG), was den unkontrollierten Verkauf in Läden oder über Automaten ermöglicht und zu einer breiten Verfügbarkeit führt.  Das Bundeskabinett hat daher einen Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministers genehmigt, der u. a. ein Abgabe-, Erwerbs- und Besitzverbot zum Schutz von Kindern- und Jugendlichen vorsieht. Ob und wann dieser Entwurf noch vor der Bundestagswahl beschlossen werden kann, ist fraglich, so dass mit einem erheblichen zeitlichen Verzug zu rechnen ist. Der Magistrat sollte daher prüfen, wie zeitnah auf kommunaler Ebene ein solches Verbot umgesetzt werden kann.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.