Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0796Ausgegeben am 21.11.2024

Eing. Dat. 21.11.2024

 

 

 

Beschaffung eines Gerätewagen-Hygiene (GW-Hygiene) für die Feuerwehr der Stadt Offenbach am Main

hier: Projektbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2024-396 (Dez. I, Amt 37) vom 20.11.2024

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.  Der Beschaffung eines Geräetwagen-Hygiene (GW-Hygiene) für die Feuerwehr der Stadt Offenbach am Main mit Gesamtkosten in Höhe von 500.000,- € (brutto) wird zugestimmt.

 

2.  Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 500.000,- € stehen vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung 2025, sowie dem Resteübertrag von 2024 auf 2025 auf dem Produktkonto 02030100.0810000037 „Fuhrpark“ unter der Investitionsnummer 0203010800371601 „Technik“ zur Verfügung:

 

 

Begründung:

 

Feuerwehreinsätze mit Gefahrstoffen, aber auch Einsätze mit potentiell infektiösen Personen, technische Hilfeleistungen in Verbindung mit Tieren, Tierkadavern, Abfällen oder Abwasser erfordern Maßnahmen zur Kontaminationsvermeidung und gegen Kontaminationsverschleppung.

 

Auch bei Brandeinsätzen sind diese Maßnahmen erforderlich, da sich im Brandrauch mehrere akut und chronisch giftige sowie krebserzeugende Stoffe befinden, die nicht nur im Rauch, sondern auch im Ruß enthalten sein können. Insbesondere die Gesundheitsgefahren aus Brandrauch und Verbrennungsrückständen erfordern eine Optimierung des Verhaltens der Einsatzkräfte zur Vermeidung von unnötigen Expositionen und Kontaminationsverschleppungen. Deswegen sind auch nach Brandeinsätzen technische, bauliche, taktische und organisatorische Maßnahmen zur Verhinderung einer direkten Kontamination sowie einer Kontaminationsverschleppung zu ergreifen.

 

Hierfür notwendige Maßnahmen sind von der Feuerwehr umzusetzen, da sie für die Sicherheit und die Gesundheit der Einsatzkräfte - und damit auch für die Umsetzung geeigneter Maßnahmen zur Expositionsvermeidung – verantwortlich ist.

 

Aufgrund des festgestellten bestehenden Optimierungsbedarf im Bereich der Hygiene bei den Feuerwehren hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) die DGUV Information 205-035 „Hygiene und Kontaminationsvermeidung bei der Feuerwehr“ herausgebracht. Die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen aus der DGUV-Information obliegt dabei den Kommunen, also den Feuerwehren. Die Vorgaben der DGUV sind dabei deckungsgleich mit der Fachempfehlung des Fachausschusses Technik der deutschen Feuerwehren im DFV „Einsatzgrundsätze zur Hygiene im Brandeinsatz - Praxisbezogene Zusammenfassung notwendiger Mindeststandards“

(Fachempfehlung Nr. DFV-FE-77-2023 vom 10 Juli 2023).

 

Darin gelten die folgenden harten Kriterien für Feuerwehrkräfte, welcher einer Kontamination ausgesetzt sind (i.d.R. eingesetzte Atemschutztrupps) nach Brandeinsätzen als verpflichtend:

 

·         Die betroffenen Einsatzkräfte müssen unverzüglich nach dem Einsatz (also noch an der Einsatzstelle) ihre kontaminierte Schutzkleidung ausziehen.

·         Sie benötigen dazu einen geeigneten Umkleidebereich.

·         Sie müssen sich wenigstens die Hände und das Gesicht waschen können.

·         Sie müssen geeignete Ersatzkleidung zur Verfügung gestellt bekommen.

 

Aus diesem Grunde soll (wie bei sehr vielen Feuerwehren bereits üblich) für die Einsatzkräfte der Berufs- aber auch der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Offenbach am Main ein Gerätewagen-Hygiene beschafft werden.

 

Die notwendige Beschaffung eines Gerätewagen-hygiene sieht ein Fahrzeug vor, welches sich an den hierfür geltenden Normvorgaben orientiert. Es soll ein zum Aufbau eines Gerätesagens entsprechend geeignetes, handelsübliche Frontlenker-Fahrgestell mit Straßenantrieb (Feuerwehrbaumuster) mit einer zulässigen Gesamtmasse von ca. 12 Tonnen beschafft werden.

 

Der feuerwehrtechnische Aufbau wird dabei geeignet sein, eine Kontaminationsverschleppung wie gefordert bereits an der Einsatzstelle auszuschließen.

 

Dies wird mit diesem Fahrzeug unter anderem durch ein geeignetes Um- und Einkleidekonzept, eine Reingungsmöglichkeit und die Vorhaltung von notwendiger Ersatzkleidung und Ausstattung abgebildet werden.

 

Die Beschaffung des Gerätewagens-Hygiene soll gemäß den Vorgaben der Vergaberichtlinie der Stadt Offenbach am Main und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) europaweit in einem öffentlichen Verfahren ausgeschrieben werden.

 

Die für die Beschaffung des Fahrzeuges notwendigen Haushaltsmittel in Höhe von 500.000,- € stehen vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung 2025 und des Resteübertrags auf dem Produktkonto 02030100.0810000037 „Fuhrpark“ unter der Investitionsnummer 0203010800371601 „Technik“ zur Verfügung.

Anlage:

Klimarelevanzprüfung

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlage werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.