Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0799Ausgegeben am 21.11.2024

Eing. Dat. 21.11.2024

 

 

 

 

 

Abschluss eines Nachtrags zum Fördervertrag mit der Musikschule Offenbach e.V.

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2024-399 (Dez. I, Amt 49) vom 20.11.2024

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Dem in der Anlage beigefügten Zweiten Nachtrag (* nichtöffentliche Anlage 1) zum Fördervertrag mit der Musikschule Offenbach vom 05.10.2021

(* nichtöffentliche Anlage 2) und dem Ersten Nachtrag (* nichtöffentliche Anlage 3) vom 04.07.2024 wird zugestimmt.

 

2.    Die erforderlichen städtischen Mittel für das Jahr 2025 in Höhe von 820.000 € stehen im Haushaltsplan für 2025 vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung auf dem Produktkonto 04100100.7124000895 „Zuschuss Musikschule“ zur Verfügung.

 

3.    Die erforderlichen Mittel für die Jahre 2026 ff. stehen ebenso vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung auf dem Produktkonto 04100100.7124000895 „Zuschuss Musikschule“ im städtischen Haushalt zur Verfügung.

 

 

* redaktionell ergänzt

 

Begründung:

 

Mit der Musikschule Offenbach e.V. verfügt die Stadt Offenbach über eine herausragende, landesweit vorbildhafte musikalische Ausbildungseinrichtung, die durch den Trägerverein auf hoch qualifizierte, professionelle und überaus engagierte Art und Weise betrieben wird.

 

Infolge des sogenannten Herrenberg-Urteils des Bundessozialgerichts (Az. B 12 R 3/20 R) muss die Beschäftigung von Lehrkräften in den Musikschulen in Zukunft im Wesentlichen in Form von Festanstellungen vorgenommen werden, die einen deutlichen finanziellen Mehraufwand bedingen.

 

Die zusätzlich notwendigen Mittel übersteigen die Möglichkeiten der Musikschule Offenbach e.V. bei Weitem. Da der Trägerverein der Musikschule de facto das Sicherstellen einer üblicherweise kommunalen Bildungsaufgabe wahrnimmt, passt die Stadt Offenbach ihre Fördersumme den Notwendigkeiten der durch die Festanstellungen gegebenen Mehraufwendungen an.

 

Das hierfür zur Anwendung gebrachte Modell wurde von der Musikschule in Zusammenarbeit mit der Stadt Offenbach entwickelt. Hierbei wurde mit dem Verein der Musikschule dankenswerterweise eine spezifische Offenbacher Lösung gefunden, die unterhalb des üblicherweise für den Betrieb einer Musikschule der betreffenden Größenordnung und Aufgabenstellung notwendigen Zuschusses liegt und gleichwohl alle wesentlichen Aufgaben sowie die rechtlichen Bedingungen berücksichtigt.

Anlagen:

NÖ-Anlage 1: Zweiter Nachtrag zum Fördervertrag mit der Musikschule Offenbach e.V.

NÖ-Anlage 2: Fördervertrag mit der Musikschule Offenbach e.V.

NÖ-Anlage 3: Erster Nachtrag zum Fördervertrag mit der Musikschule Offenbach e.V.

Anlage 4: Klimarelevanzprüfung

 

Hinweis: Der Antrag sowie die öffentliche Anlage werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Die nichtöffentlichen Anlagen erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.