Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-I(A)0801Ausgegeben am 21.11.2024
Eing. Dat. 21.11.2024
Förderrichtlinie für private Baumpflanzungen und Altbaumerhaltung in Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2024-405 (Dez. II, Amt 33) vom 20.11.2024
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Der vorgelegten Förderrichtlinie für private Baumpflanzungen und Altbaumerhaltung in Offenbach am Main mit Stand vom 29.10.2024 (Anlage) wird zugestimmt.
2. Die Ausgleichszahlungen werden auf dem Produktkonto 14010100.5488000133, Kompensationsmaßnahmen, vereinnahmt. Die einzelnen Förderungen werden über ein noch neu anzulegendes Aufwandskonto verausgabt, welches sich im gleichen Deckungskreis (0548) mit dem bereits genannten Ertragskonto befindet. Die Förderung ist begrenzt auf die Mittel im dafür vorgesehenen Fördertopf aus eingegangenen Ausgleichszahlungen. Aus diesem Grund entstehen keine zusätzlichen finanziellen Verpflichtungen der Stadtverwaltung zur Durchführungen der Förderrichtlinie.
Begründung:
In der Stadt Offenbach werden jedes Jahr mehrere hundert Bäume auf Privatgrund im Rahmen von Bauvorhaben und Verkehrssicherungsmaßnahmen gefällt. Gemäß der Offenbacher Grünschutzsatzung besteht für die antragsstellende Person die Verpflichtung, Ersatzbäume auf den betroffenen Liegenschaften zu pflanzen. Falls eine Ersatzpflanzung nicht möglich ist, wird eine Ausgleichszahlung festgesetzt. Das Amt für Umwelt und Klima ist folglich für die Umsetzung des Ersatzes aus den Ausgleichszahlungsgeldern verantwortlich. Diese Ersatzbäume werden bisher nur auf öffentlichen Flächen gepflanzt. Diese stehen jedoch nur begrenzt zur Verfügung. Mit dieser Fördersatzung schafft die Stadt Offenbach einen Anreiz für Privateigentümerinnen und -eigentümer mit einer finanziellen Unterstützung Bäume zu pflanzen oder durch geförderte Pflegemaßnahmen ihren Bestand an Altbäumen zu erhalten.
Die Förderrichtlinie hilft der Stadt dabei, ihrer Pflicht zur Umsetzung der Ersatzpflanzungen aus der Offenbacher Grünschutzsatzung nachzukommen.
Die Finanzierung von Aufwendungen für die Förderung von privaten Baumpflanzungen und Altbaumerhaltung erfolgt ausschließlich über Ausgleichszahlungen, die aufgrund der Offenbacher Grünschutzsatzung eingegangen sind. Es werden keine städtischen Finanzmittel verwendet.
Anlagen:
Förderrichtlinie
Klimarelevanzprüfung
Hinweis: Der Antrag sowie die Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.