Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-I(A)0803Ausgegeben am 21.11.2024
Eing. Dat. 21.11.2024
Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen
hier: Abfallsatzung (AbfS) und der Abfallgebührensatzung (AbfGS)
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2024-410 (Dez. III, ESO) vom 20.11.2024
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
2. Die als Anlage 3 beigefügte Dritte Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung (AbfGS) der Stadt Offenbach am Main wird beschlossen. Der Kalkulationszeitraum für die Gebühren beträgt 2 Jahre.
Begründung:
Das Satzungsrecht der Stadt Offenbach am Main ist fortlaufend an die tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten anzupassen.
Bei den vorgeschlagenen Änderungen handelt es sich größtenteils um redaktionelle bzw. klarstellende Ergänzungen bzw. Streichungen in den Satzungen. Insbesondere werden rechtliche Verweise und Begrifflichkeiten aktualisiert und Personenbezeichnungen genderneutral formuliert. Die wenigen inhaltlichen Änderungen dienen der Umsetzung der Vollzugserfahrung. So ist etwa eine Klarstellung zur zulässigen Zusammensetzung des Bioabfalls und des in der Abfallsatzung verwendeten Grundstücksbegriffs angezeigt. Im Gleichlauf der Änderungen wurden die zugehörigen Ordnungswidrigkeiten angepasst. Eine Neufassung der Satzungen war vor diesem Hintergrund nicht angezeigt.
In der Abfallgebührensatzung bleiben die Gebührensätze unverändert.
Ferner waren die Entsorgungsgebühren für Direktanlieferungen in § 5 Abs. 2 AbfGS im Hinblick auf zwischenzeitliche Änderungen auf Ebene der Rhein-Main Abfall GmbH (RMA) anzupassen. Direktanlieferungen im Sinne dieser Bestimmung kommen selten vor, da die
Entsorgung im Gebiet der Stadt Offenbach überwiegend im Holsystem erfolgt und über die dortigen Gebührensätze abgebildet wird.
Anlagen:
1. Dritte Änderungssatzung zur Abfallsatzung (AbfS)
2. Synopse zur Dritten Änderungssatzung der AbfS
3. Dritte Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung (AbfGS)
4. Synopse zur Dritten Änderungssatzung der AbfGS
5. Klimarelevanzprüfung
Hinweis: Der Antrag sowie die Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.