Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0804Ausgegeben am 21.11.2024

Eing. Dat. 21.11.2024

 

 

 

 

 

Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen

hier: Wirtschaftsplan 2025 des Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2024-411 (Dez. III, ESO) vom 20.11.2024

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Der beigefügte Wirtschaftsplan 2025 des Eigenbetriebs Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen für das Geschäftsjahr 2025 wird wie folgt festgesetzt:

 

1.    Erfolgs- und Vermögensplan

 

1.1 Erfolgsplan

Erträge                                                                                  102.999.083 EUR

Aufwendungen                                                                   100.737.721 EUR

Jahresüberschuss / Jahresverlust                                      2.261.362 EUR

 

1.2 Vermögensplan

Einnahmen (Deckungsmittel)                                             27.070.206 EUR

Ausgaben                                                                              27.070.206 EUR

 

2.    Kreditermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2025 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 21.442.355 EUR festgesetzt.

 

3.    Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Wirtschaftsjahr 2025 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.000.000 EUR festgesetzt.

 

4.    Liquiditätskredite

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Wirtschaftsjahr 2025 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.000.000 EUR festgesetzt.

 

5.    Stellenübersicht

Es gilt die Stellenübersicht gemäß § 18 Eigenbetriebsgesetz, die Bestandteil des beigefügten Wirtschaftsplans 2025 ist.

 

6.    Finanzplan

Es gilt die Finanzplanung gemäß § 5 Ziffer 4, in Verbindung mit § 19 des Eigenbetriebsgesetzes, die Anlage des beigefügten Wirtschaftsplans 2025 ist.

 

 

Begründung:

 

Entsprechend den Bestimmungen des Eigenbetriebsgesetzes Hessen in der Fassung vom 09.06.1989 (GVBI. I, Seite 154), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. September 2024 (GVBl. 2024 Nr. 52), insbesondere der §§ 15 bis 19 in Verbindung mit der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen, wird der Wirtschaftsplan für das Jahr 2025 (WPL 2025) einschließlich aller Anlagen vorgelegt.

 

Die Betriebskommission hat den vorgelegten Wirtschaftsplan 2025 in ihrer Sitzung am 06.11.2024 dem Magistrat einstimmig zur Weiterleitung an die Stadtverordnetenversammlung empfohlen.

 

Bezüglich der Einzelheiten wird auf den beigelegten Erläuterungsteil sowie die übrigen Anlagen verwiesen.

Anlagen:

-       Anlage Erläuterungsteil: Wirtschaftsplan 2025

-       Anlage Tabellenteil: Deckblatt

-       Anlage Tabelle 1: Erfolgsplan (inkl. Spartenplan, Teil 1a & 1b)

-       Anlage Tabelle 2: Vermögensplan (Teil Mittelherkunft & Mittelverwendung) 2025

-       Anlage Tabelle 3: Stellenübersicht 2025

-       Anlage Tabelle 4: Finanzplan 2024 – 2028 (Teil A & Teil B)

-       Anlage Tabelle 5: Liquiditätsplan 2025

-       Anlage Tabelle 6: Risikobericht

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.