Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 05. Dezember 2024
TOP 6
Abschluss eines Nachtrags zum Fördervertrag mit der Musikschule Offenbach e.V.
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2024-399 (Dez. I, Amt 49) vom 20.11.2024,
2021-26/DS-I(A)0799
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlagen mit Stimmenmehrheit wie folgt:
- Dem in der Anlage beigefügten Zweiten Nachtrag (* nichtöffentliche Anlage 1) zum Fördervertrag mit der Musikschule Offenbach vom 05.10.2021
(* nichtöffentliche Anlage 2) und dem Ersten Nachtrag (* nichtöffentliche Anlage 3) vom 04.07.2024 wird zugestimmt.
- Die erforderlichen städtischen Mittel für das Jahr 2025 in Höhe von 820.000 € stehen im Haushaltsplan für 2025 vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung auf dem Produktkonto 04100100.7124000895 „Zuschuss Musikschule“ zur Verfügung.
- Die erforderlichen Mittel für die Jahre 2026 ff. stehen ebenso vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung auf dem Produktkonto 04100100.7124000895 „Zuschuss Musikschule“ im städtischen Haushalt zur Verfügung.
* redaktionell ergänzt
Die nichtöffentlichen Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 10.12.2024
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung