Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 05. Dezember 2024

 

 

 

 

 

TOP 6
Abschluss eines Nachtrags zum Fördervertrag mit der Musikschule Offenbach e.V.
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2024-399 (Dez. I, Amt 49) vom 20.11.2024,
2021-26/DS-I(A)0799

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlagen mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

  1. Dem in der Anlage beigefügten Zweiten Nachtrag (* nichtöffentliche Anlage 1) zum Fördervertrag mit der Musikschule Offenbach vom 05.10.2021

(* nichtöffentliche Anlage 2) und dem Ersten Nachtrag (* nichtöffentliche Anlage 3) vom 04.07.2024 wird zugestimmt.

 

  1. Die erforderlichen städtischen Mittel für das Jahr 2025 in Höhe von 820.000 € stehen im Haushaltsplan für 2025 vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung auf dem Produktkonto 04100100.7124000895 „Zuschuss Musikschule“ zur Verfügung.

 

  1. Die erforderlichen Mittel für die Jahre 2026 ff. stehen ebenso vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung auf dem Produktkonto 04100100.7124000895 „Zuschuss Musikschule“ im städtischen Haushalt zur Verfügung.

 

 

* redaktionell ergänzt

 

 

Die nichtöffentlichen Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 10.12.2024

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung