Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 05. Dezember 2024
TOP 9
Fernbahntunnel Frankfurt – Anbindung Offenbachs
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2024-417 (Dez. I, II und IV) vom 20.11.2024,
2021-26/DS-I(A)0807
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Ein attraktiver Schienenverkehr ist für die Stadt Offenbach ein zentraler Baustein auf dem Weg hin zu einer nachhaltigen Mobilität und Klimaneutralität sowie ein wichtiger Faktor zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts. Der geplante Bau des Frankfurter Fernbahntunnels sowie die geplante Einführung eines „Deutschlandtaktes“ sind für die Entwicklung der Stadt Offenbach gleichermaßen Chance und Herausforderung. Wie bereits im Verkehrsentwicklungsplan 2035 (VEP: Maßnahme F7) beschlossen, werden Stadtverordnetenversammlung und Magistrat die Umsetzung des Projektes und die mit dem Bau des Tunnels geplante Neuausrichtung des regionalen Nahverkehrs intensiv begleiten und die Interessen Offenbachs wahren.
Die Stadtverordnetenversammlung bekräftigt die Interessen und Ziele der Stadt Offenbach und unterstützt den Magistrat, diese in seinen Gesprächen gegenüber der Deutschen Bahn und dem Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) sowie weiteren Entscheidungsträgern auf Bundes- und Landesebene – unter der Prämisse eines in Offenbach an den Fernbahntunnel angebundenen oberirdischen Streckenverlaufs – weiterhin zu vertreten:
1. Eine Verbesserung der Anbindung der Stadt Offenbach über den Hauptbahnhof in die Region.
a. Um ausreichend Kapazitäten für bereits bestehende und zukünftige zusätzliche Regionalverkehre in Offenbach zu gewährleisten, ist eine integrierte Planung des Regional- und Fernverkehrs unverzichtbar. Dabei ist eine ausgewogene Verteilung der Fernverkehrszüge auf der nord- bzw. südmainischen Strecke im Rahmen des Fernbahntunnelprojektes essentiell.
b. Eine direkte Anbindung des Offenbacher Hauptbahnhofs über den Fernbahntunnel an den Frankfurter Hauptbahnhof (tief) als Teil des so genannten schnellen Regionalverkehrs („HessenExpress") ist für die Stärkung des Hauptbahnhofs absolut unverzichtbar und die rote Linie für die Stadt Offenbach im Projekt Fernbahntunnel.
Hierzu ist eine Taktverdichtung der bisher stündlich angedachten Verbindungen (HeEx 5, HeEx 9, ggf weiterer HeEx) beim RMV anzumelden, sodass vier Expresszüge mit Halt in Offenbach möglichst im 15 Minutentakt in und aus dem Fernbahntunnel verkehren. Diese Verbindungen sollen den bestehenden Regionalbahn und ‑expressverkehr (RB51, RE50, RE54/55, RE85) ergänzen. Die bestehenden Verbindungen über Hanau Richtung Fulda, Aschaffenburg und Erbach sowie nach Frankfurt-Süd müssen gewährleistet bleiben.
c. Zur Taktverbesserung ist eine zeitliche Entzerrung der Halte der bestehenden Regional- und Regionalexpresszüge wesentlich. Ziel ist eine gleichmäßige Taktanbindung Richtung Frankfurt sowie in die Region.
d. Die Möglichkeiten für weitere Verbindungen über das Stadtgebiet von Offenbach, wie die Südtangente oder auch die Osttangente des angestrebten Schienenrings rund um Frankfurt, sind zu wahren und voranzutreiben.
Hierzu unterstützt die Stadtverordnetenversammlung, dass der Magistrat in Kooperation mit dem RMV, der Stadt Frankfurt am Main und dem Kreis Offenbach eine Machbarkeitsstudie zu einer Regional- bzw. S-Bahnverbindung „Südtangente“ zwischen Offenbach Ost, Offenbacher Hauptbahnhof und Frankfurt (Süd) proaktiv angestoßen hat. Ziel sollte hiermit eine schnelle Anbindung an den Frankfurter Flughafen sein.
e. Außerdem sollen die Kapazitäten für die jetzt bestehende Fernverkehrsanbindung (FLX) am Offenbacher Hauptbahnhof weiterhin möglich sein. Zusätzliche Halte von ICE/IC in den Randzeiten, wie auch in anderen Ballungsgebieten üblich, sind wünschenswert.
2. Eine verbesserte Anbindung des Offenbacher Hauptbahnhofs darf nicht zu Einschränkungen des vorhandenen S-Bahnangebots der Linien 1, 2, 8 und 9 durch den City-Tunnel Offenbach in bzw. aus Richtung Frankfurt Hauptbahnhof / Flughafen führen. Deren aktuelle Taktung ist beizubehalten. Auch durch die Maßnahmen „Nordmainischer S-Bahn“ und „Wallauer Spange“ darf es keine Verschlechterungen geben. Diese gute S-Bahn-Anbindung ist -ebenso wie eine adäquate Anbindung des Hauptbahnhofs- ein wesentlicher Schlüssel für die oberzentrale Funktion und Entwicklung Offenbachs als Wirtschafts- und Wohnstandort.
Zudem lehnt die Stadt im Sinne des Lärmschutzes zusätzlichen Güterverkehr in der Nacht durch das sehr eng besiedelte Offenbacher Stadtgebiet ab. Das bereits beschlossene Projekt der Bahn, die Strecke zwischen Hanau und Mainaschaff viergleisig auszubauen und weiter Richtung Babenhausen Darmstadt zu ertüchtigen um Güterzüge um die Region zu leiten, wird ausdrücklich begrüßt.
4. Eine Einbeziehung der Anwohnerinnen und Anwohner in den Planungsprozess der DB-Projekte in Offenbach ist unabdingbar.
5. Zur weiteren Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Verkehrs in Offenbach verfolgt die Stadt zudem die – mit der Verabschiedung des Nahverkehrsplans, des Verkehrsentwicklungsplans 2035 sowie der Umfeldgestaltung des Offenbacher Hauptbahnhofs – angestoßenen Maßnahmen zur Verbesserung des lokalen Verkehrs und der Mobilitätsinfrastruktur weiter. Im Fokus liegen hierbei Maßnahmen zur Verzahnung von Nah- und Regionalverkehr.
Hierzu setzt sich die Stadt auch für die Realisierung des S-Bahn-Haltpunkts Offenbach Waldheim und der Zweigleisigkeit Offenbach Ost - Mühlheim ein. Dies erfolgt durch die bevorstehende kommunale Stellungnahme der Stadt im Regionalen Flächennutzungsplan sowie durch gemeinschaftlichen Anstoß mit RMV und der Stadt Mühlheim zu einer neuen Machbarkeitsstudie.
6. Zur Steigerung der Gesamtattraktivität des Offenbacher Hauptbahnhofs und Akzeptanz der Umgestaltungen durch den Fernbahntunnelbau zählt die Aufwertung des Erscheinungsbilds des Gebäudes. Die Verbesserung des Aussehens der Immobilie ist zudem ein Baustein zur Erhöhung der Nutzung des Schienenverkehrs.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 10.12.2024
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung