Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 05. Dezember 2024
TOP 10
Förderrichtlinie für private Baumpflanzungen und Altbaumerhaltung in
Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2024-405 (Dez. II, Amt 33) vom 20.11.2024,
2021-26/DS-I(A)0801
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Der vorgelegten Förderrichtlinie für private Baumpflanzungen und Altbaumerhaltung in Offenbach am Main mit Stand vom 29.10.2024 (Anlage) wird zugestimmt.
2. Die Ausgleichszahlungen werden auf dem Produktkonto 14010100.5488000133, Kompensationsmaßnahmen, vereinnahmt. Die einzelnen Förderungen werden über ein noch neu anzulegendes Aufwandskonto verausgabt, welches sich im gleichen Deckungskreis (0548) mit dem bereits genannten Ertragskonto befindet. Die Förderung ist begrenzt auf die Mittel im dafür vorgesehenen Fördertopf aus eingegangenen Ausgleichszahlungen. Aus diesem Grund entstehen keine zusätzlichen finanziellen Verpflichtungen der Stadtverwaltung zur Durchführungen der Förderrichtlinie.
Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 10.12.2024
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung