Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 05. Dezember 2024
TOP 16
Verbot der Abgabe von Lachgas an Jugendliche
Antrag CDU vom 20.11.2024, 2021-26/DS-I(A)0791
Änderungsantrag CDU, FREIE WÄHLER, SPD, B’90/Die Grünen und FDP vom 02.12.2024, 2021-26/DS-I(A)0791/1
Beschlusslage:
2021-26/DS-I(A)0791/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten:
- Wie ein Verkaufs- und Weitergabeverbot von Lachgas (Distickstoffmonoxid) an Minderjährige im Stadtgebiet Offenbach rechtlich und praktisch umgesetzt werden kann.
- Welche Maßnahmen zur Prävention und Aufklärung in Bezug auf den
Missbrauch von Lachgas etabliert werden können (z. B. für Jugendliche,
Eltern, Schulen, pädagogisches Personal und den Handel).
- Zur Erstellung eines Lagebilds sollen lokale Akteure, die im Bereich der
Suchtberatung oder Prävention tätig sind, eingebunden werden, um die
Situation vor Ort besser zu verstehen und zielgerichtete Maßnahmen
entwickeln zu können.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
2021-26/DS-I(A)0791/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten:
- Wie ein Verkaufs- und Weitergabeverbot von Lachgas (Distickstoffmonoxid) an Minderjährige im Stadtgebiet Offenbach rechtlich und praktisch umgesetzt werden kann.
- Welche Maßnahmen zur Prävention und Aufklärung in Bezug auf den
Missbrauch von Lachgas etabliert werden können (z. B. für Jugendliche,
Eltern, Schulen, pädagogisches Personal und den Handel).
- Zur Erstellung eines Lagebilds sollen lokale Akteure, die im Bereich der
Suchtberatung oder Prävention tätig sind, eingebunden werden, um die
Situation vor Ort besser zu verstehen und zielgerichtete Maßnahmen
entwickeln zu können.
2021-26/DS-I(A)0791
Durch Annahme der 2021-26/DS-I(A)0791/1 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende
2021-26/DS-I(A)0791.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt,
zu prüfen und zu berichten
- wie ein Verkaufsverbot für Lachgas im Automatenhandel und ein Erwerbs-, Verkaufs- und Besitzverbot für minderjährige Personen zeitnah umgesetzt werden kann
- wie eine offensive Prävention und Information bezüglich des Lachgas-Missbrauchs für alle Beteiligten erfolgen kann. (Minderjährige, Erziehungsberechtigte, pädagogische Fachkräfte, Handel)
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 10.12.2024
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung