Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 05. Dezember 2024
TOP 17
Gemeinnützige Kulturfonds Frankfurt RheinMain GmbH
Beitritte und Satzungsänderung
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2024-391 (Dez. I, Amt 20) vom 20.11.2024,
2021-26/DS-I(A)0792
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
I. Beitritt des Kreises Offenbach
Dem Beitritt des Kreises Offenbach als Gesellschafter des Kulturfonds zum 1.7.2025 wird zugestimmt.
II. Beitritt des Rheingau-Taunus-Kreises
Dem Beitritt des Rheingau-Taunus-Kreises als Gesellschafter des Kulturfonds zum 1.7.2025 wird zugestimmt, sofern die Gremien des Kreises den Beitritt beschließen. Voraussetzung ist ferner, dass die Stadt Oestrich-Winkel dem Beitritt zustimmt und ihre Mitgliedschaft als Gesellschafter des Kulturfonds aufgibt.
III. Verlängerung Kooperationsverträge
Es wird zugestimmt, den am 28. April 2022 geschlossenen Kooperationsvertrag mit dem Kreis Offenbach und den am 25. Mai 2022 geschlossenen Kooperationsvertrag mit dem Rheingau-Taunus-Kreis so lange zu verlängern, bis im Fall des Rheingau-Taunus-Kreises die Entscheidung über einen regulären Beitritt gefallen ist und alle Formalitäten (z.B. Eintrag im Handelsregister etc.) wirksam abgeschlossen sind.
IV. Entwurf Änderung Satzung
Die Geschäftsführung wird beauftragt, einen Entwurf für die Änderung der Satzung zu erarbeiten. Die Geschäftsführung orientiert sich hierbei am Vorschlag zur Verteilung der Geschäftsanteile und der Sitze im Kulturausschuss.
V. Weiteres Vorgehen
Mit den Beitritten erlöschen die Kooperationsvereinbarungen, die bisher den Beitrag der beiden Kooperationspartner zur Finanzierung der Gesellschaft geregelt haben. Zur Neuregelung der Finanzierung wird von den beiden Kreisen nach vollzogenem Beitritt jeweils eine Zustimmungserklärung zur Finanzierungsvereinbarung 2023–2025 erbeten.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 10.12.2024
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung