Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 05. Dezember 2024
TOP 25
Eigenbetrieb Kindertagesstätten Offenbach
hier: Wirtschaftsplan 2025 des Eigenbetriebes Kindertagesstätten Offenbach
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2024-406 (Dez. II, Amt 57) vom 20.11.2024,
2021-26/DS-I(A)0802
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit bei Enthaltung der Fraktion AfD wie folgt:
Der beigefügte Wirtschaftsplan 2025 des Eigenbetriebs Kindertagesstätten Offenbach für das Geschäftsjahr 2025 wird wie folgt festgesetzt:
1. Erfolgs- und Vermögensplan
1.1 Erfolgsplan
Erträge 44.730 TEUR
(davon: aus dem Erhalt von Betriebskosten- 23.744 TEUR
zuschüssen gemäß neuem Berechnungsschema)
Aufwendungen 45.267 TEUR
Jahresüberschuss / Jahresverlust -548 TEUR
1.2 Vermögensplan
Einnahmen (Deckungsmittel) 232 TEUR
Ausgaben 232 TEUR
2. Kreditermächtigungen
Kreditermächtigungen zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden im Wirtschaftsjahr 2025 nicht festgesetzt.
3. Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden im Wirtschaftsjahr 2025 nicht festgesetzt.
4. Liquiditätskredite
Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen werden nicht beansprucht.
5. Stellenübersicht
Es gilt die Stellenübersicht gemäß § 18 Eigenbetriebsgesetz, die Bestandteil des beigefügten Wirtschaftsplans 2025 ist.
6. Finanzplan
Es gilt die Finanzplanung gemäß § 5 Ziffer 4, in Verbindung mit § 19 des Eigenbetriebsgesetzes, die Anlage des beigefügten Wirtschaftsplans 2025 ist.
Die Anlage (Wirtschaftsplan 2025) ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 10.12.2024
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung