Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 05. Dezember 2024

 

 

 

 

 

TOP 25
Eigenbetrieb Kindertagesstätten Offenbach
hier: Wirtschaftsplan 2025 des Eigenbetriebes Kindertagesstätten Offenbach

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2024-406 (Dez. II, Amt 57) vom 20.11.2024,
2021-26/DS-I(A)0802

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit bei Enthaltung der Fraktion AfD wie folgt:

 

Der beigefügte Wirtschaftsplan 2025 des Eigenbetriebs Kindertagesstätten Offenbach für das Geschäftsjahr 2025 wird wie folgt festgesetzt:

 

1.    Erfolgs- und Vermögensplan

 

1.1 Erfolgsplan

Erträge                                                                                   44.730 TEUR

(davon: aus dem Erhalt von Betriebskosten-                  23.744 TEUR
zuschüssen gemäß neuem Berechnungsschema)

 

Aufwendungen                                                                     45.267 TEUR

Jahresüberschuss / Jahresverlust                                         -548 TEUR

 

1.2 Vermögensplan

Einnahmen (Deckungsmittel)                                                  232 TEUR

Ausgaben                                                                                    232 TEUR

 

2.    Kreditermächtigungen

Kreditermächtigungen zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden im Wirtschaftsjahr 2025 nicht festgesetzt.

 

3.    Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden im Wirtschaftsjahr 2025 nicht festgesetzt.

 

4.    Liquiditätskredite

Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen werden nicht beansprucht.

 

5.    Stellenübersicht

Es gilt die Stellenübersicht gemäß § 18 Eigenbetriebsgesetz, die Bestandteil des beigefügten Wirtschaftsplans 2025 ist.

 

6.    Finanzplan

Es gilt die Finanzplanung gemäß § 5 Ziffer 4, in Verbindung mit § 19 des Eigenbetriebsgesetzes, die Anlage des beigefügten Wirtschaftsplans 2025 ist.

 

 

Die Anlage (Wirtschaftsplan 2025) ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 10.12.2024

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung