Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 05. Dezember 2024

 

 

 

 

 

TOP 27
Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen
hier: Wirtschaftsplan 2025 des Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2024-411 (Dez. III, ESO) vom 20.11.2024,
2021-26/DS-I(A)0804

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der beigefügte Wirtschaftsplan 2025 des Eigenbetriebs Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen für das Geschäftsjahr 2025 wird wie folgt festgesetzt:

 

1.    Erfolgs- und Vermögensplan

 

1.1 Erfolgsplan

Erträge                                                                                  102.999.083 EUR

Aufwendungen                                                                   100.737.721 EUR

Jahresüberschuss / Jahresverlust                                      2.261.362 EUR

 

1.2 Vermögensplan

Einnahmen (Deckungsmittel)                                             27.070.206 EUR

Ausgaben                                                                              27.070.206 EUR

 

2.    Kreditermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2025 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 21.442.355 EUR festgesetzt.

 

3.    Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Wirtschaftsjahr 2025 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.000.000 EUR festgesetzt.

 

4.    Liquiditätskredite

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Wirtschaftsjahr 2025 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.000.000 EUR festgesetzt.

 

5.    Stellenübersicht

Es gilt die Stellenübersicht gemäß § 18 Eigenbetriebsgesetz, die Bestandteil des beigefügten Wirtschaftsplans 2025 ist.

 

6.    Finanzplan

Es gilt die Finanzplanung gemäß § 5 Ziffer 4, in Verbindung mit § 19 des Eigenbetriebsgesetzes, die Anlage des beigefügten Wirtschaftsplans 2025 ist.

 

 

Die Anlagen (Wirtschaftsplan 2025 mit Bericht) sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 10.12.2024

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung