Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 05. Dezember 2024

 

 

 

 

 

TOP 28
GEO Grüner Eigenbetrieb Offenbach
hier: Wirtschaftsplan 2025 des Eigenbetriebes GEO

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2024-412 (Dez. III, GEO) vom 20.11.2024,
2021-26/DS-I(A)0805

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der beigefügte Wirtschaftsplan 2025 des Eigenbetriebs GEO für das Geschäftsjahr 2025 wird wie folgt festgesetzt:

 

1.    Erfolgs- und Vermögensplan

 

1.1 Erfolgsplan

Erträge                                                                                  9.124.900 EUR

Aufwendungen                                                                   5.125.000 EUR

Jahresüberschuss                                                            3.999.900 EUR

 

1.2 Vermögensplan

Einnahmen                                                                          180.475.158 EUR

Ausgaben                                                                            180.475.158 EUR

 

2.    Kreditermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2025 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 136.500.000 EUR festgesetzt.

 

3.    Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Wirtschaftsjahr 2025 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 151.808.162 EUR festgesetzt.

 

4.    Liquiditätskredite

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Wirtschaftsjahr 2025 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 10.000.000 EUR festgesetzt.

 

5.    Stellenübersicht

Der Eigenbetrieb GEO verfügt über kein eigenes Personal. Das operative Geschäft wird von Mitarbeitenden der Stadt Offenbach am Main abgewickelt.

 

6.    Finanzplan

Es gilt die Finanzplanung gemäß § 5 Ziffer 4, in Verbindung mit § 19 des Eigenbetriebsgesetzes, die Anlage des beigefügten Wirtschaftsplans 2025 ist.

 

 

Die Anlage (Wirtschaftsplan 2025) ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 10.12.2024

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung