Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 05. Dezember 2024

 

 

 

 

 

TOP 29
Bebauungsplan Nr. 652B „Kaiserlei Nordost; östlicher Teil“
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2024-416 (Dez. IV, Ämter 62 und 60) vom 20.11.2024,
2021-26/DS-I(A)0806

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Auslagen mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.    Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 652B mit seinen Bestandteilen (Auslagen 1 und 2) sowie die Begründung mit Umweltbericht (Auslage 3), jeweils in der Fassung vom 13.11.2024, werden zum Zweck der Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gebilligt.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 652B gemäß § 9 Abs. 7 BauGB umfasst in der Gemarkung Offenbach, Flur 5, die Flurstücke 38/9, 38/10, 356/6 sowie jeweils teilweise 343/39 und 356/8 und wird wie folgt umgrenzt:

-       Im Norden: durch die Mitte der Straße „Nordring“ (Flurstück 343/39),

-       Im Osten: durch die östliche Grenze des Flurstücks 356/6 (Bornheimer Weg),

-       Im Süden: durch die Mitte der „Kaiserleistraße“ (Flurstück 356/8) und

-       Im Westen: durch die östliche Grenze des Flurstücks 17/8.

 

2.    Der Entwurf des Städtebaulichen Vertrags in der Fassung vom 06.11.2024 (Auslagen 7 und 8) mit der IPK Germany Property Mainpark Projektgesellschaft mbH, Bonifatiusstraße 17, 63579 Freigericht, wird zur Kenntnis genommen. Der Magistrat wird beauftragt, den städtebaulichen Vertrag bis zum Satzungsbeschluss weiter zu verhandeln und vor dem Satzungsbeschluss abschließend die Verbindlichkeit zu erreichen.

 

 

Die öffentlichen und nichtöffentlichen Auslagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 10.12.2024

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung