Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 05. Dezember 2024
TOP 31
Bewilligung einer über-/außerplanmäßigen Ausgabe gem. § 100 HGO
beim Produktkonto 03110100.6179000340 – „Erstattung von Anspruchsberechtigte für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel“
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2024-420 (Dez. IV, Amt 40) vom 20.11.2024,
2021-26/DS-I(A)0809
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage einstimmig wie folgt:
1. Amt 40 wird eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von maximal 600.000,00€ gem. § 100 HGO für 2024 bewilligt.
2. Die Mittel werden bei den Produktsachkonten 03110100.6179000140 – „Dienstleistung für die Beförderung von schwerstbehinderten Schüler/innen“, 03110100.6179000240 – „Dienstleistung für die Beförderung von Schüler/innen zu anderen Unterrichtsstätten nach Lehrplänen und Zuschüsse für Fahrten zu Unterrichtsstätten die nicht zum regelm. Lehrplanmäßigen Unterricht zählen“ und 03110100.6179000340 – „Erstattung von Anspruchsberechtigten für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel“ zur Verfügung gestellt.
3. Die benötigten Tranchen sind vorab mit einer schriftlichen Begründung bei Amt 20 formlos zu beantragen. Nach Freigabe der Mittel durch Herrn Stadtkämmerer Martin Wilhelm, wird die jeweilige Tranche durch Amt 20 zur Verfügung gestellt. Ein zusätzlicher Beschluss zur Bereitstellung der überplanmäßigen Mittel ist nicht notwendig.
4. Die Deckung erfolgt in 2024 zweigeteilt. Ein Teil der benötigten Mittel i. H. v. 313.413,98€ wird per Rückstellungsverbrauch im Ergebnishaushalt dem Deckungskreis 0074 „Schülerbeförderung“ bedarfsgerecht bereitgestellt. Die restlichen benötigten Mittel im Ergebnishaushalt i. H. v. 286.586,02€ werden über das Produktkonto 16020100.7710000120 – „Zinsausgaben Kreditmarkt“ gedeckt. Die Deckung der Finanzmittel i. H. v. maximal 600.000,00€ erfolgt über das Produktkonto 16020100.8365170120 „Zinsauszahlungen an Kreditinstitute“.
Die Umsetzung erfolgt im Jahresabschluss 2024.
Die nichtöffentliche Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 10.12.2024
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung