Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0814Ausgegeben am 06.01.2025

Eing. Dat. 19.12.2024

 

 

 

 

 

Sanierung und Unterhaltung der städtischen öffentlichen Toilettenanlagen

hier: Grundsatz- und Übertragungsbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2024-446 (Dez. I, III und IV, Ämter 60, 80 und ESO) vom 18.12.2024

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.  Der schrittweisen Sanierung der folgenden öffentlichen Toilettenanlagen wird grundsätzlich zugestimmt.

 

2.  Es handelt es sich um folgende städtischen Objekte, in denen gleichzeitig auch ein Kiosk untergebracht ist:

 

1.1.    Bieberer Straße 9b

1.2.    Bieberer Straße 83

1.3.    Dag-Hammarskjöld-Platz

1.4.    Langstraße 1

1.5.    Sprendlinger Landstraße 17

 

3.  Für die Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen wird die Zuständigkeit für das Projektmanagement (Projektleitung und Projektsteuerung) sowie die künftige Unterhaltung der Anlagen vollumfänglich auf den ESO Eigenbetrieb übertragen und von diesem in eigener Regie umgesetzt.

Für Umbaumaßnahmen an der Gebäudehülle ist künftig ausschließlich das Amt für Wirtschaftsförderung und Liegenschaften zuständig.

 

4.  Die erforderlichen Mittel werden vom ESO EB im städtischen Haushalt angemeldet.

 

 

Begründung:

 

Gemäß Rahmendienstleistungsvertrag zwischen ESO Eigenbetrieb und ESO Stadtservice GmbH wurde die Unterhaltung, Reinigung etc. auf die ESO Stadtservice GmbH übertragen. Bei Reparaturarbeiten über 300 EUR (Festsetzung der Kostengrenze ohne Anpassung in 2013) ist gemäß Vertrag bisher die Zustimmung vom Amt für Planen und Bauen (Amt 60) einzuholen.

 

Aufgrund des erheblichen Sanierungsstaus dieser Anlagen empfiehlt der ESO in den kommenden Jahren schrittweise eine Sanierung durchzuführen. Die Kosten der Sanierung werden im Durchschnitt pro Toilette Stand 2024 auf brutto ca. 130 TEUR geschätzt. In diesem Zusammenhang soll die Zuständigkeit vollumfänglich auf den ESO Eigenbetrieb übertragen werden. Soweit in die Gebäudehülle eingegriffen wird, ist dies mit dem Amt für Wirtschaftsförderung und Liegenschaften vorab abzustimmen.

 

Die unter Ziffer 1 genannten Objekte befinden sich bisher zumindest teilweise in der Zuständigkeit des vorgenannten Amtes und sind überwiegend als Kiosk vermietet. Die öffentlichen WC-Anlagen am Ostendplatz sowie in der Berliner Straße 43 befinden sich in privaten, nicht städtischen Liegenschaften. Zwischen den Ämtern 60, 80 und dem ESO besteht Einvernehmen, dass die Zuständigkeit für die Zukunft eindeutig geregelt werden soll. Aufgrund dessen wird die oben beschriebene Vorgehensweise empfohlen.

 

Soweit die Sanierungsmaßnahmen Auswirkungen auf die vermieteten Bereiche haben, sind Abstimmungen zwischen ESO und der für die technische Gebäudeunterhaltung zuständigen GBM zu treffen.

 

Der ESO plant zunächst mit der Anlage Dag-Hammarskjöld-Platz zu beginnen. Haushaltsmittel werden lt. ESO Eigenbetrieb voraussichtlich aber frühestens ab 2026 ff. zur Verfügung stehen.

 

Für das Objekt Langstraße 1, welches im Programmgebiet „Lebendige Zentren Bieber Bürgel“ liegt, können die Sanierungskosten vsl. über Fördermittel refinanziert werden. Hierzu sind weitere Abstimmungen erforderlich.

 

Die Übertragung und Zusammenführung der Sanierung mit der Unterhaltung der städtischen öffentlichen Toilettenanlagen dient einer Effizienzsteigerung durch Vermeidung von Schnittstellen zwischen dem Amt für Wirtschaftsförderung und Liegenschaften, dem Amt für Planen und Bauen und dem ESO Eigenbetrieb. Der Koordinierungsbedarf wird reduziert und die Planbarkeit wird erhöht.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.