Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0808/1Ausgegeben am 16.01.2025

Eing. Dat. 16.01.2025

 

 

Waldwirtschaftsplan für das Jahr 2025 (Pb 13)

Änderungsantrag Magistratsvorlage Nr. 2025-013 (Dez. I, Amt 80) vom 15.01.2025

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Dem beigefügten vom Hess. Forstamt Langen erstellten Waldwirtschaftsplan einschließlich Hauungsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2025 wird zugestimmt.

 

Bis zum Vorliegen des Berichts, wie viele Öko-Punkte durch eine Herausnahme des Waldes aus der wirtschaftlichen Nutzung oder andere naturschutzfachliche Aufwertungsmaßnahmen im Wald gesammelt werden können, sollen im Wald, außer zum Zwecke der Verkehrssicherung sowie zum notwendigen Erhalt des Bestandes, keine weiteren gesunden Bäume entnommen werden.

 

 

Begründung:

 

Die im Haushaltsplan 2025 veranschlagten Einnahmen und Ausgaben, die von der Stadt Offenbach am Main auf Grund der frühzeitigen internen Haushaltsplanungen nur geschätzt werden konnten, werden entsprechend der im jetzt vorgelegten Waldwirtschaftsplan aufgeführten Kostenzusammenstellung für die im Forstwirtschaftsjahr 2025 erforderlich werdenden Maßnahmen angepasst.

 

Gemäß Stadtverordnetenbeschluss vom 02.12.2021 ist zu prüfen, wie viele Öko-Punkte durch eine Herausnahme des Waldes aus der wirtschaftlichen Nutzung oder andere naturschutzfachliche Aufwertungsmaßnahmen im Wald gesammelt werden können. Ein ökologisches und forstwirtschaftliches Entwicklungskonzept wurde in Abstimmung mit dem Amt für Umwelt und Klima sowie dem Forstamt Langen beauftragt und wird bis ca. Mitte 2025 vorliegen.

 

Der Leiter des Forstamtes Langen steht den städt. Gremien für ergänzende forstspezifische Erläuterungen zum Waldwirtschaftsplan 2025 gerne zur Verfügung. Die Vorlage stand bereits auf der TO der Stv.-Sitzung am 05.12.2024 und musste kurzfristig abgesetzt werden, weil die Zahlen bzgl. der Personalkosten nochmals abgestimmt werden mussten. Die Einbringung *der Vorlage (in den Magistrat) erfolgt auf dem Wege des Nachtrags, da die neuen vom Forstamt vorgelegten Daten noch mit der Kämmerei abgestimmt werden mussten. Eine Abgabe im regulären Geschäftsgang war daher nicht möglich.

 

* redaktionell geändert

Anlagen:

Übersicht der Änderungen zum Haushaltsplan 2025

Unterlagen HessenForst

Klimarelevanzprüfung

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.