Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 29. Januar 2025
TOP 4
Umwidmung der historischen Ortskerne Bieber und Bürgel zu verkehrsberuhigten Zonen
Antrag CDU vom 21.08.2024, 2021-26/DS-I(A)0759
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
Der Magistrat wird beauftragt, alle notwendigen Schritte in die Wege zu leiten, die in Anlage 1 und 2 dargestellten Ortskernbereiche von Bieber und Bürgel zu verkehrsberuhigten Zonen umzuwandeln.
In Abstimmung mit und als eindeutig beschlossene Zielsetzung für das derzeit laufende Förderprogramm „Bieber Bürgel – Mitte machen“ sollen die damit zusammenhängenden Einzelmaßnahmen angepasst und zeitnah begonnen werden. Die beigefügten Unterlagen (Anlage 3: Plan u. Anlage 4: textliche Beschreibung) für die Gestaltung der Straßen und Plätze im Bereich der historischen Ortskerne Bieber und Bürgel bilden die Grundlage der weiteren Planungen im Rahmen des Entwicklungskonzeptes genereller Unterhaltungsmaßnahmen, sowie anderweitiger Maßnahmen (z.B. weitere Förderprogramme).
Die Planungsgebiete werden, wie in den genannten Anlagen dargestellt, begrenzt durch den jeweiligen Verlauf der bis Anfang des 19. Jhdt. geschlossenen Ortsmauer und für Bürgel noch ergänzt um die Arnoldstraße, sowie die Offenbacher Straße zwischen Falltorstraße und Schönbornstraße.
Die Umsetzung der in den Rahmenplänen festgelegten Vorgaben soll sowohl sukzessive bei Sanierungsmaßnahmen erfolgen als auch im Rahmen der entsprechenden Fördermaßnahmen des Bund-Länder-Programms „Aktive Kernbereiche“, aus dem zumindest für Bürgel und Bieber bereits Mittel zur Verfügung stehen.
Für Bereiche besonderer historischer Bedeutung (Bürgerplatz, westliches Ende der Stiftstraße, Kreuzung Oberhofstraße/Seligenstädter Straße) sind spezifische Planungen zeitnah zu entwickeln und entsprechend zu berücksichtigen.
Offenbach a. M., den 04.02.2025
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung