Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 29. Januar 2025
TOP 6
Waldwirtschaftsplan für das Jahr 2025 (Pb 13)
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2024-419 (Dez. I, Amt 80) vom 20.11.2024,
2021-26/DS-I(A)0808
Änderungsantrag Magistratsvorlage Nr. 2025-013 (Dez. I, Amt 80) vom 15.01.2025, 2021-26/DS-I(A)0808/1
Beschlusslage:
2021-26/DS-I(A)0808/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Dem beigefügten vom Hess. Forstamt Langen erstellten Waldwirtschaftsplan einschließlich Hauungsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2025 wird zugestimmt.
Bis zum Vorliegen des Berichts, wie viele Öko-Punkte durch eine Herausnahme des Waldes aus der wirtschaftlichen Nutzung oder andere naturschutzfachliche Aufwertungsmaßnahmen im Wald gesammelt werden können, sollen im Wald, außer zum Zwecke der Verkehrssicherung sowie zum notwendigen Erhalt des Bestandes, keine weiteren gesunden Bäume entnommen werden.
Die Anlagen - Waldwirtschaftsplan einschließlich Hauungsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2025 neu - sind Bestandteil des Originalprotokolls.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
2021-26/DS-I(A)0808/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Dem beigefügten vom Hess. Forstamt Langen erstellten Waldwirtschaftsplan einschließlich Hauungsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2025 wird zugestimmt.
Bis zum Vorliegen des Berichts, wie viele Öko-Punkte durch eine Herausnahme des Waldes aus der wirtschaftlichen Nutzung oder andere naturschutzfachliche Aufwertungsmaßnahmen im Wald gesammelt werden können, sollen im Wald, außer zum Zwecke der Verkehrssicherung sowie zum notwendigen Erhalt des Bestandes, keine weiteren gesunden Bäume entnommen werden.
2021-26/DS-I(A)0808
Der Magistrat hat mit seiner Änderungsvorlage 2021-26/DS-I(A)0808/1 vom 15.1.2025 die Anlagen (Waldwirtschaftsplan einschließlich Hauungsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2025) mit Änderungen neu vorgelegt.
Durch Annahme der 2021-26/DS-I(A)0808/1 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende 2021-26/DS-I(A)0808:
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
Dem beigefügten vom Hess. Forstamt Langen erstellten Waldwirtschaftsplan einschließlich Hauungsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2025 wird zugestimmt.
Bis zum Vorliegen des Berichts, wie viele Öko-Punkte durch eine Herausnahme des Waldes aus der wirtschaftlichen Nutzung oder andere naturschutzfachliche Aufwertungsmaßnahmen im Wald gesammelt werden können, sollen im Wald, außer zum Zwecke der Verkehrssicherung sowie zum notwendigen Erhalt des Bestandes, keine weiteren gesunden Bäume entnommen werden.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 04.02.2025
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung