Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 29. Januar 2025

 

 

TOP 9
Schlosspark Rumpenheim - Bewässerung
hier: Projektbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2025-010 (Dez. IV, Amt 60) vom 15.01.2025,
2021-26/DS-I(A)0823

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

  1. Der baulichen Maßnahme zur Gewährleistung einer nachhaltigen Gießwasserversorgung im Schlosspark Rumpenheim auf der Grundlage der vom Amt für Planen und Bauen in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro ipr Consult Ingenieurgesellschaft Pappon & Riedel mbH, Wiesenstraße 58, 67433 Neustadt erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenberechnung in Höhe von insgesamt 800.000,00 € wird zugestimmt.

 

2.    Die erforderlichen Mittel stehen auf dem Produktkonto 13010100.0952000460 „Gärtnerische Gestaltung Schlosspark Rumpenheim“, Investitionsnummer 1301010900601203, PN 0037, vorbehaltlich der Resteübertragung sowie der Genehmigung des Haushaltes 2025 wie folgt zur Verfügung:

 

Haushaltsjahr 2024 und früher:   766.000,00 €

Haushaltsjahr 2025:                         34.000,00 €

 

3.    Die Refinanzierung ist wie folgt vorgesehen:

 

Fördermittel aus Bundesprogramm

„Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“

(Produktkonto 13010100.3640000060)                            266.722,78 €

Kreditmarktmittel:                                                                  533.277,22 €

Gesamt:                                                                                  800.000,00 €

 

  1. Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von 83.471,52 €. sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen.

Die Unterhaltungskosten (Pflegeleistung ESO), die Bestandteil der o. g. geprüften Folgekostenberechnung sind, erhöhen sich von 663,10 € um 13.482,35 € auf 14.145,45 € / p. a.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 04.02.2025

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung