Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 29. Januar 2025

 

 

 

 

 

TOP 11
Maßnahmen zur Freifunkförderung
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2024-423 (Dez. I, Stabsstelle Digitalisierung) vom 04.12.2024, 2021-26/DS-I(A)0811

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

  1. Das Budget der Eigenmittel der Stadt für die Förderrichtlinie für die Errichtung von Zugangspunkten zum Freifunknetz in der Stadt Offenbach, beschlossen durch Stadtverordnetenbeschluss 2021-26/DS-I(A)0224/1 vom 10.03.2022, wird auf 2.000 Euro pro Jahr erhöht.

 

  1. Die Förderung wird über ein noch anzulegendes Aufwandskonto im Deckungskreis der Stabstelle Digitalisierung ausgezahlt und die für die Förderung erforderlichen Mittel stehen vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung 2025 über besagten Deckungskreis zur Verfügung.

 

  1. Die fehlenden Mittel für die Aufstockung der Förderung i.H.v. 1.000 Euro werden durch die Stabstelle Digitalisierung im Rahmen der Haushaltsplanung durch Änderungsmeldungen bei Amt 20 angemeldet.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 04.02.2025

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung