Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 29. Januar 2025

 

 

 

 

 

TOP 12
Betriebskostenzuschüsse (BKZ) zur Förderung von Kindertagesstätten der Träger der Jugendhilfe in der Stadt Offenbach ab 01.02.2025
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2024-434 (Dez. II, Amt 51) vom 04.12.2024,
2021-26/DS-I(A)0812

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.     Das Jugendamt wird beauftragt, im Rahmen seines Ermessens i.S.d. § 74 SGB VIII die Träger von Kindertagesstätten unter Berücksichtigung der in der Anlage aufgeführten Grundlagen finanziell auszustatten.

 

2.     Die notwendigen Haushaltsmittel für die Bezuschussung werden im Haushaltsentwurf auf den Produktsachkonten 06010500.7125000051 (Zuschuss für laufende Maßnahmen des EKO) in Höhe von 23.744.165 Euro und 06010500.7124000451 (Zuschuss für laufende Maßnahmen für freie Träger von Kindertageseinrichtungen) in Höhe von 44.000.000 Euro für das Haushaltsjahr 2025 eingestellt.

 

3.     Das Jugendamt wird beauftragt, noch auszudifferenzierende Bestimmungen, unter Einbeziehung der Träger der Offenbacher Kindertageseinrichtungen zu analysieren und festzulegen. Im vorgelegten Berechnungsmodell benannte Übergangsregelungen sollen für 2025 gelten. Das Jugendamt wird beauftragt, eine Satzung zur Abstimmung vorzulegen, die ab 2026 Gültigkeit erlangen soll.

 

 

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 04.02.2025

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung