Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 29. Januar 2025

 

 

 

 

 

TOP 14
Sanierung und Unterhaltung der städtischen öffentlichen Toilettenanlagen
hier: Grundsatz- und Übertragungsbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2024-446 (Dez. I, III und IV, Ämter 60, 80 und ESO) vom 18.12.2024, 2021-26/DS-I(A)0814

Ergänzungsantrag SPD, B´90/DIE GRÜNEN und FDP vom 29.01.2025,

2021-26/DS-I(A)0814/1

 

 

Beschlusslage:

2021-26/DS-I(A)0814/1, 2021-26/DS-I(A)0814

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt wie folgt:

 

1.  Der schrittweisen Sanierung der folgenden öffentlichen Toilettenanlagen wird grundsätzlich zugestimmt.

 

2.  Es handelt es sich um folgende städtischen Objekte, in denen gleichzeitig auch ein Kiosk untergebracht ist:

 

1.1.    Bieberer Straße 9b

1.2.    Bieberer Straße 83

1.3.    Dag-Hammarskjöld-Platz

1.4.    Langstraße 1

1.5.    Sprendlinger Landstraße 17

 

3.  Für die Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen wird die Zuständigkeit für das Projektmanagement (Projektleitung und Projektsteuerung) sowie die künftige Unterhaltung der Anlagen vollumfänglich auf den ESO Eigenbetrieb übertragen und von diesem in eigener Regie umgesetzt.

Für Umbaumaßnahmen an der Gebäudehülle ist künftig ausschließlich das Amt für Wirtschaftsförderung und Liegenschaften zuständig.

 

4.  Die erforderlichen Mittel werden vom ESO EB im städtischen Haushalt angemeldet.

 

5.  Die Sanierungen der Toilettenanlagen sollen barrierefrei erfolgen, wo baulich möglich.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

 

2021-26/DS-I(A)0814/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Antrag wird wie folgt ergänzt:

 

5. Die Sanierungen der Toilettenanlagen sollen barrierefrei erfolgen, wo baulich möglich.

 

 

2021-26/DS-I(A)0814

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

1.   Der schrittweisen Sanierung der folgenden öffentlichen Toilettenanlagen wird grundsätzlich zugestimmt.

 

2.   Es handelt es sich um folgende städtischen Objekte, in denen gleichzeitig auch ein Kiosk untergebracht ist:

 

1.1.      Bieberer Straße 9b

1.2.      Bieberer Straße 83

1.3.      Dag-Hammarskjöld-Platz

1.4.      Langstraße 1

1.5.      Sprendlinger Landstraße 17

 

3.   Für die Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen wird die Zuständigkeit für das Projektmanagement (Projektleitung und Projektsteuerung) sowie die künftige Unterhaltung der Anlagen vollumfänglich auf den ESO Eigenbetrieb übertragen und von diesem in eigener Regie umgesetzt.

Für Umbaumaßnahmen an der Gebäudehülle ist künftig ausschließlich das Amt für Wirtschaftsförderung und Liegenschaften zuständig.

 

4.   Die erforderlichen Mittel werden vom ESO EB im städtischen Haushalt angemeldet.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 04.02.2025

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung