Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 29. Januar 2025
TOP 16
Bebauungsplan Nr. 654 „Verbindungsstraße zwischen Mühlheimer Straße
und B 448“
hier: Antrag auf Zielabweichung von Zielen des Regionalplans Südhessen/
RegFNP 2010 – Kurzantrag zur Prüfung von Zielabweichungstatbeständen
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2024-452 (Dez. IV, Amt 60) vom 18.12.2024,
2021-26/DS-I(A)0816
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 654 „Verbindungsstraße zwischen Mühlheimer Straße und B 448“ wird der als Anlage 1 beigefügte Kurzantrag zur Prüfung von Zielabweichungstatbeständen bei der Oberen Landesplanungsbehörde gestellt.
Die Anlage (Kurzantrag zur Prüfung von Zielabweichungstatbeständen) ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 04.02.2025
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung