Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 29. Januar 2025

 

 

 

 

 

TOP 23
Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2019
hier: Prüfung des Jahresabschlusses und Entlastung des Magistrats

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2025-014 (Dez. III, Amt 20) vom 15.01.2025,
2021-26/DS-I(A)0825

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

  1. Der geprüfte Jahresabschluss 2019, bestehend aus Vermögensrechnung (Bilanz), Ergebnisrechnung und Finanzrechnung, wird wie folgt festgestellt:

    in der Bilanzsumme mit 1.144.740.662,03 €,

    in der Ergebnisrechnung
    im ordentlichen Ergebnis mit einem Überschuss von 6.035.025,45 € und
    im außerordentlichen Ergebnis mit einem Überschuss von 1.430.595,72 €, somit im Jahresergebnis mit einem Überschuss von 7.465.621,17 €,

    in der Finanzrechnung mit einem Finanzmittelüberschuss von 15.622.412,70 €.

 

  1. Die Verwendung des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 6.035.025,45 € zur Einstellung in die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses und die Verwendung des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 1.430.595,72 € zum Vortrag auf neue Rechung gemäß §§ 23 ff. GemHVO i.V.m. § 106 Abs. 2 HGO wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Dem Magistrat wird gemäß § 114 Abs. 1 HGO für die Haushalts- und Kassenführung im Haushaltsjahr 2019 Entlastung erteilt.

 

 

Die Anlagen (Jahresabschluss 2019 und Prüfbericht) sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 04.02.2025

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung