Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0832Ausgegeben am 04.03.2025

Eing. Dat. 27.02.2025

 

 

 

 

 

Stadtwerke Offenbach Holding GmbH (SOH) (Pb12)

hier: Geschäftsfeld Mobilität – neuer Wirkmechanismus Verlustübernahme öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2025-052 (Dez. I und III, Amt 20, SOH) vom 26.02.2025

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Das Konzept der Verlustübernahme ÖPNV wird ab dem Jahresabschluss 2024, somit ab der Verlustübernahme durch die Stadt Offenbach in 2025 für den Verlust 2024, wie folgt beschlossen:

 

1.     Die Aufteilung der Verlustanteile durch die SOH und die Stadt Offenbach erfolgt nach dem „60/40-Modell“. Hiernach trägt die SOH 60 % der Verluste Mobilität und die Stadt Offenbach 40 %. Unterschreitungen oder Überschreitungen der Planwerte des Mobilitätsbereiches werden im gleichen Aufteilungsschlüssel von beiden Parteien übernommen, sodass sich positive oder negative Veränderungen bei SOH und Stadt Offenbach entsprechend dieses Schlüssels auswirken.

 

2.     Das neue Konzept umfasst eine „Sprechklausel“ für wirtschaftlich besondere Ereignisse. Hiernach können SOH oder Stadt Offenbach in einzelnen Jahren nach Absprache zwischen SOH und Stadt einen höheren Anteil des Verlustes ÖPNV übernehmen, um die andere Partei zu entlasten. Darüber hinaus kann bei einer Ausweitung der Verkehre ein gesonderter Beschluss über die Finanzierung der zusätzlichen Verkehre erforderlich werden.

 

 

Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat mit den Beschlüssen 2016-21/DS-I(A)0672/1 vom 19.09.2019, 2021-26/DS-l(A)0047 vom 24.06.2021 und 2021-26/DS-I(A)0255 vom 19.05.2022 Regelungen zu der Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs der Stadt Offenbach getroffen.

 

Hiernach galt aktuell eine Begrenzung der Höhe der Kostenübernahme für die SOH auf 8,0 Mio. € jährlich. Darüberhinausgehende Verluste wurden durch die Stadt bis zu einer Höhe von 5 Mio. € pro Jahr übernommen. Gesamt gab es daher eine Begrenzung der Kostenübernahme für den ÖPNV auf maximal 13 Mio. € jährlich.

 

Ab dem Jahresabschluss 2024, somit ab der Verlustübernahme durch die Stadt Offenbach in 2025 für den Verlust 2024 (weiterhin phasenverschoben) soll nun eine Umstellung des Verfahrens erfolgen. Hintergrund der geplanten Änderung ist eine Vereinfachung des Vorgehens.

 

Künftig erfolgt nun eine feste Aufteilung der Verlustanteile ÖPNV durch SOH und Stadt Offenbach nach dem Verhältnis 60 % / 40 %. Dieses prozentuale Verhältnis basiert auf den in der Wirtschaftsplanung 2024 ff. bzw. im Haushalt 2024 gezeigten Anteilen der Verlustübernahme durch SOH und Stadt Offenbach.

 

Unterschreitungen und Überschreitungen des Gesamtverlustes ÖPNV im Vergleich zur Haushaltsplanung werden im gleichen Aufteilungsschlüssel von beiden Parteien übernommen, sodass Verschlechterungen von beiden Parteien getragen werden und bei Verbesserungen beide Parteien hiervon profitieren.

 

Durch die Aufnahme der „Sprechklausel“ für wirtschaftlich besondere Ereignisse soll eine gewisse Flexibilität in der Aufteilung der Verlustanteile zwischen SOH und Stadt Offenbach geschaffen werden, um eine Entlastung für eine Partei in wirtschaftlich besonders herausfordernden Zeiten schaffen zu können.

 

So wurde für die Haushalts- und Wirtschaftsplanung 2025 ff. unter Berücksichtigung des Beschlusses zum AÜBV 2021-26/DS-I(A)0684 vom 10.04.2024 zwischen SOH und Stadt Offenbach abgestimmt, dass die SOH aufgrund der schwierigen Haushaltssituation der Stadt Offenbach in den Planjahren 2025 – 2028 die Stadt Offenbach entlastet. In den Jahren 2025 – 2028 wird die SOH zusätzlich zu dem 60 %-Anteil des Verlustes ÖPNV in 2025 2,0 Mio. € und in den Jahren 2026 – 2028 je 1,0 Mio. € von dem Anteil der Stadt Offenbach übernehmen. Entsprechend sind diese Werte in der zeitgleich eingebrachten Vorlage zum Haushalt 2025 der Stadt Offenbach berücksichtigt.

 

Die Verlustübernahme durch die Stadt Offenbach erfolgt weiterhin im Rahmen eines direkten Zuschusses an die OVB. Die Abwicklung erfolgt über Produktkonto 12070100.7680000020 (Verlustübernahme ÖPNV).

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.