Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-I(A)0839Ausgegeben am 06.03.2025
Eing. Dat. 06.03.2025
Sanierung Wassersprühfeld Leonhard-Eißnert-Park
hier: erweiterter Projekt- und Vergabebeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2025-073 (Dez. IV, Amt 60) vom 05.03.2025
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Der baulichen Maßnahme zum Neubau eines Wassersprühfelds im Leonhard-Eißnert-Park, auf der Grundlage der vom Amt für Planen und Bauen, in Zusammenarbeit mit dem Eigenbetrieb der Stadt Offenbach (ESO) überarbeiteten Kostenberechnung auf Basis von Angebotssummen, wird zugestimmt. Die Kosten erhöhen sich von 280.000,00 € um 420.000,00 € auf Gesamtkosten i. H. v. 700.000,00 €.
Eine Prüfung durch das Revisionsamt ist zum jetzigen Zeitpunkt auf Grund des engen Zeitfensters nicht möglich. Das Revisionsamt behält sich vor, die gesamten Kosten später im Rahmen der Schlussprüfung abschließend zu prüfen.
2. Die erforderlichen Finanzmittel in Höhe von insgesamt 700.000,00 € stehen auf dem Produktkonto 13010100.0951000060 „Leonhard-Eißnert-Park, Wassertechnik des Fontänenfelds“, Investitionsnummer: 1301010900602503, vorbehaltlich des Beschlusses des Haushalts 2025 durch die Stadtverordnetenversammlung und der Genehmigung durch das Regierungspräsidium Darmstadt wie folgt zur Verfügung:
Haushaltsmittel bis 2025 700.000,00 €
Gesamt: 700.000,00 €
3. Die jährlich anfallenden Folgekosten in Höhe von 72.381,68 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen. Die Unterhaltungskosten (Pflegeleistung ESO), die Bestandteil der o. g. Folgekostenberechnung sind, reduzieren sich von 9.261,68 € um 4.500,00 € auf 4.761,68 €.
4. Mit der Abwicklung der Maßnahme wird der Eigenbetrieb der Stadt Offenbach (ESO) beauftragt.
Begründung:
Mit dem Grundsatzbeschluss vom 27.02.2022, Nr. 2021-26/DS-I(A)0212/1 wurde der Magistrat beauftragt, die Planungs- und Kostendaten für die Sanierung des Wassersprühfelds im Leonhard-Eißnert-Park zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung die entsprechende Projektvorlage zur Beschlussfassung vorzulegen. Mit Projektbeschluss vom 31.08.2022,
Nr. 2021-26/DS-I(A)0344 wurde der Magistrat beauftragt, die Maßnahme zur Sanierung des Wassersprühfelds umzusetzen.
Seit Ende 2022 wurden die Leistungen zur Sanierung des Wassersprühfelds insgesamt dreimal ausgeschrieben. Bei der ersten Ausschreibung wurde kein Angebot abgegeben, bei der zweiten Ausschreibung ein einziges – seinerzeit als nicht wirtschaftlich eingestuftes – Angebot eingereicht und bei der dritten Ausschreibung von 2024, bei der eine losweise Angebotsabgabe und -vergabe der Tiefbaumaßnahme und Wassertechnik möglich war, wurde lediglich ein Angebot für das Los Tiefbauarbeiten abgegeben, so dass kein vollständiges Angebot zur Realisierung vorlag.
Bei der Ursachenforschung hat sich auf Nachfrage bei potentiellen Anbietern für die Wassertechnik herausgestellt, dass auf Grund des notwendigen Mehraufwands für das Bauen im Bestand und den damit verbundenen erhöhten Anforderungen eine Beteiligung an der Ausschreibung nicht interessant war.
Verbunden mit dem Hinweis des Eigenbetriebs, dass eine Sanierung der Betonelemente mittelfristig notwendig ist, wird nunmehr eine Planung vorgelegt, die von der Neuherstellung eines Wassersprühfelds neben den Betonskulpturen ausgeht.
Das neue Fontänenfeld hat eine Grundfläche von ca. 15,5 x 15,5 m und ist mit 25 bodengleichen Fontänen ausgestattet. Über zwei Kastenrinnen wird das Wasser in den Sammelschacht mit Wassersammelbecken und baulich getrennter Technik geführt, wiederaufbereitet und erneut in Umlauf gebracht. Durch die neue Pumpenkammer mit den auf die Fontänen abgestimmte Wasseraufbereitung ist ein Wasserreservoir von 3 m³ ausreichend und das Betriebswasser muss im Laufe des Jahres deutlich seltener komplett ausgetauscht werden. Ein Einleiten und Verrieseln sowie die Versickerung des Wassers im Wald ist bei der Technik nicht mehr vorgesehen. Auf Grund der Mehrfachnutzung und damit verbundenen stärkeren chemischen Belastung ist das Verrieseln nicht erlaubt. Im Hinblick auf die deutlich verringerten Wassermengen ist die Wasserzufuhr für die Bäume auch nicht mehr relevant im Vergleich zur bisherigen Lösung, bei der ein Austausch des Wassers zweimal pro Woche vorgesehen war.
Durch den Verzicht auf die bisher angedachte Verrieselung des Brauchwassers im Wald ist kein Eingriff in den Boden und Traufbereich der Bäume notwendig.
Das vorhandene, mit Pflaster befestigte Sprühfeld mit einer Größe von ca. 670 m² wird im Rahmen des Neubaus rückgebaut und entsiegelt, so dass sich die Versiegelung um ca. 430 m² auf 240 m² reduziert.
Der Aushub des Bodens für das geplante neue Fontänenfeld wird dabei fachgerecht zur Auffüllung der bisherigen Fläche verwendet und mit einer Wieseneinsaat um die verbleibenden Betonelemente begrünt.
Die Pumpenkammer entspricht den aktuellen Regeln der Technik und hat einen vom Wasserreservoir baulich getrennten Technikbereich mit Filter, Dosieranlage für pH-Wert und Chlor sowie sieben Pumpen für die Verteilung des Wassers an die 25, in sieben Gruppen ansteuerbaren Düsenköpfe. Durch die Integration des (Sand-)Filters und Wasseraufbereitung in die Pumpenkammer ist es nicht mehr notwendig, die Filtertechnik in dem Kioskgebäude unterzubringen. Eine Reduzierung der Radabstellmöglichkeiten für den Verkehrsübungsplatz in den hinteren Gebäudeteilen des Kiosks ist nicht mehr nötig.
Formlose Stellungnahme Amt 33 zu dem Vorhaben „Leonhard-Eißnert-Park - Neuplanung Wasserfeld“; Stand 26.02.2025
Anhand der vorliegenden Unterlagen Plan „Leo Park-LA-G-A-00 DIN A1“ kann das Umweltamt nur allgemeine Auskünfte zu der Neuplanung des Wasserfeldes geben.
Die naturschutzrechtliche Genehmigung vom 09.08.2022 bezieht sich auf eine ältere Planung und ist für die Neuplanung nicht gültig.
• Der Leonard-Eißnert-Park liegt im Landschaftsschutzgebiet der Stadt Offenbach. Daher ist eine naturschutzrechtliche Genehmigung notwendig. Diese ist mit allen notwendigen Unterlagen bei der Unteren Naturschutzbehörde anzufragen. Der Bearbeitungszeitraum ist mit 4 Wochen anzunehmen.
• Seitens der Oberen Wasserbehörde wäre zu klären, ob wasserrechtliche Themen betroffen sind. Eine Genehmigung wäre aus unserer Sicht dann erforderlich, wenn im üblichen Betrieb Wasser versickern kann. Mindestens aber erwarten wir Auflagen, die verhindern, dass mit Chemikalien versetztes Wasser in nennenswerten Mengen ohne Weiteres im Boden versickern kann. Für die Genehmigung der Oberen Wasserbehörde ist ebenfalls ein Zeitraum von mind. 6 Wochen einzuplanen.
• Für den Bodenaushub und die Lagerung des Aushubes ist die Untere Bodenschutzbehörde einzubeziehen. Erfreulich ist, dass die versiegelte Fläche später kleiner sein wird als vorher. Aus Sicht des Bodenschutzes wäre es besser, das Sprühfeld auf dem bereits als Sprühfeld genutzten Platz wieder zu errichten, anstatt neuen, hochwertigen Boden dafür zu versiegeln. Wenn es keinen anderen Weg gibt, sollte das bisherige Sprühfeld als Baustelleneinrichtungsfläche genutzt werden und zur (Zwischen-)Lagerung von Boden. Die Fläche des bisherigen Sprühfeldes sollte dann tiefgründig gelockert und wieder mit fremdstofffreiem Oberboden / Mutterboden aufgefüllt werden.
• Die in der naturschutzrechtlichen Genehmigung vom 09.08.2022 aufgeführten Nebenbestimmungen können sinngemäß für die Neuplanung übertragen werden.
• Nach Vorlage aller Unterlagen kann erst abschließend die Frage beantwortet werden, welche Auflagen und/oder Nebenbestimmungen abschließend für das Vorhaben festgesetzt werden.
Mit der Durchführung der erforderlichen Arbeiten soll sofort nach Beschluss durch eine Auftragsvergabe an den Eigenbetrieb der Stadt Offenbach begonnen werden.
Über die Maßnahme wurde vom Amt für Planen und Bauen in Zusammenarbeit mit dem Eigenbetrieb der Stadt Offenbach eine detaillierte Kostenberechnung für die Tiefbauleistung und Wassertechnik erstellt, die mit 700.000,00 € abschließt.
Die Maßnahme wurde zuvor im Ergebnishaushalt begonnen und es sind bereits Planungskosten angefallen. Aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen wurde die Maßnahme nun in den Investitionshaushalt umgesetzt und gilt daher als Fortsetzungsmaßnahme.
Es ist festzustellen, dass die Kosten für den Neubau letztlich in der gleichen Größenordnung liegen wie die ursprünglich angedachte Sanierung des vorhandenen Wasserfelds, so dass nun davon ausgegangen werden muss, das die Herstellung eines funktionierenden Wasserspiels in vergleichbarer Größenordnung günstiger nicht zu bekommen ist. Der Neubau hat gegenüber der Sanierung des Bestands die Vorteile:
- dass hierfür Firmen für den Bau zur Verfügung stehen,
- dass die Notwendigkeit zur Sanierung der Betonskulpturen nicht unmittelbar
gegeben ist,
- die Gewährleistungsansprüche eindeutig sind, da es sich um ein komplett neues Bauwerk handelt
- und die Anlage auf dem neuesten Stand der Technik ist.
Parallel zur Weiterführung des Projekts mit dem Ziel einer Inbetriebnahme noch zum Sommer 2025 wird dennoch die Frage der Sanierungskosten für die Betonskulpturen geprüft.
Eine Revisionsamtsprüfung ist aufgrund des engen Zeitfensters zwischen dem Abschluss der letzten Ausschreibung und dem Zeitpunkt der gewünschten Inbetriebnahme in der Sommersaison 2025 zeitlich nicht umsetzbar gewesen. Das Revisionsamt behält sich vor die Gesamtkosten im Rahmen der Schlussprüfung zu prüfen.
Risikobewertung
Im Vorfeld wurden Kampfmitteluntersuchungen sowie geotechnische Untersuchungen (Kleinbohrungen und Rammsondierungen) durchgeführt. Im Randbereich des Leitungsverlaufs wurden drei Anomalien festgestellt. Das neue Schachtbauwerk ist in der Lage ähnlich dem bestehenden Bauwerk. Das Auftreten von unvorhergesehenen Störungen ist als gering einzuschätzen.
Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.
Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie eine detaillierte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.
Die Einbringung der Magistratsvorlage *(in den Magistrat) erfolgt auf dem Weg des Nachtrags, da es bis zum regulären Abgabetermin noch Abstimmungsbedarf gab.
* redaktionell geändert
Anlage:
Auszug aus der Stadtkarte
Hinweis: Der Antrag sowie die Anlage werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.
Die nichtöffentliche Auslage erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.