Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 20. März 2025
TOP 6
Sanierung Wassersprühfeld Leonhard-Eißnert-Park
hier: erweiterter Projekt- und Vergabebeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2025-073 (Dez. IV, Amt 60) vom 05.03.2025,
2021-26/DS-I(A)0839
Änderungsantrag Die Linke. vom 19.03.2025, 2021-26/DS-I(A)0839/1
Beschlusslage:
2021-26/DS-I(A)0839
Protokollnotiz:
Der Beschluss der Magistratsvorlage wird gefasst vorbehaltlich einer positiven Stellungnahme der zuständigen Naturschutzbehörde, die noch aussteht.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der Protokollnotiz mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Der baulichen Maßnahme zum Neubau eines Wassersprühfelds im Leonhard-Eißnert-Park, auf der Grundlage der vom Amt für Planen und Bauen, in Zusammenarbeit mit dem Eigenbetrieb der Stadt Offenbach (ESO) überarbeiteten Kostenberechnung auf Basis von Angebotssummen, wird zugestimmt. Die Kosten erhöhen sich von 280.000,00 € um 420.000,00 € auf Gesamtkosten i. H. v. 700.000,00 €.
Eine Prüfung durch das Revisionsamt ist zum jetzigen Zeitpunkt auf Grund des engen Zeitfensters nicht möglich. Das Revisionsamt behält sich vor, die gesamten Kosten später im Rahmen der Schlussprüfung abschließend zu prüfen.
2. Die erforderlichen Finanzmittel in Höhe von insgesamt 700.000,00 € stehen auf dem Produktkonto 13010100.0951000060 „Leonhard-Eißnert-Park, Wassertechnik des Fontänenfelds“, Investitionsnummer: 1301010900602503, vorbehaltlich des Beschlusses des Haushalts 2025 durch die Stadtverordnetenversammlung und der Genehmigung durch das Regierungspräsidium Darmstadt wie folgt zur Verfügung:
Haushaltsmittel bis 2025 700.000,00 €
Gesamt: 700.000,00 €
3. Die jährlich anfallenden Folgekosten in Höhe von 72.381,68 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen. Die Unterhaltungskosten (Pflegeleistung ESO), die Bestandteil der o. g. Folgekostenberechnung sind, reduzieren sich von 9.261,68 € um 4.500,00 € auf 4.761,68 €.
4. Mit der Abwicklung der Maßnahme wird der Eigenbetrieb der Stadt Offenbach (ESO) beauftragt.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
2021-26/DS-I(A)0839/1
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
Der Magistrat wird beauftragt, eine Planung für die Neuanlage des Wassersprühfelds im Leonhard-Eißnert-Park vorzulegen, die einen Fontänenbereich vorsieht, der der Größe des alten Sprühfeldes entspricht. Die Fontänen sind so anzulegen, dass sie auch für Kinder im Grundschulalter ein abwechslungsreiches und erlebnisorientiertes Spielfeld darstellen. Ersatzweise kommt eine Sanierung der bestehenden Anlage in Betracht.
2021-26/DS-I(A)0839
Protokollnotiz:
Der Beschluss der Magistratsvorlage wird gefasst vorbehaltlich einer positiven Stellungnahme der zuständigen Naturschutzbehörde, die noch aussteht.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der Protokollnotiz mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Der baulichen Maßnahme zum Neubau eines Wassersprühfelds im Leonhard-Eißnert-Park, auf der Grundlage der vom Amt für Planen und Bauen, in Zusammenarbeit mit dem Eigenbetrieb der Stadt Offenbach (ESO) überarbeiteten Kostenberechnung auf Basis von Angebotssummen, wird zugestimmt. Die Kosten erhöhen sich von 280.000,00 € um 420.000,00 € auf Gesamtkosten i. H. v. 700.000,00 €.
Eine Prüfung durch das Revisionsamt ist zum jetzigen Zeitpunkt auf Grund des engen Zeitfensters nicht möglich. Das Revisionsamt behält sich vor, die gesamten Kosten später im Rahmen der Schlussprüfung abschließend zu prüfen.
2. Die erforderlichen Finanzmittel in Höhe von insgesamt 700.000,00 € stehen auf dem Produktkonto 13010100.0951000060 „Leonhard-Eißnert-Park, Wassertechnik des Fontänenfelds“, Investitionsnummer: 1301010900602503, vorbehaltlich des Beschlusses des Haushalts 2025 durch die Stadtverordnetenversammlung und der Genehmigung durch das Regierungspräsidium Darmstadt wie folgt zur Verfügung:
Haushaltsmittel bis 2025 700.000,00 €
Gesamt: 700.000,00 €
3. Die jährlich anfallenden Folgekosten in Höhe von 72.381,68 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen. Die Unterhaltungskosten (Pflegeleistung ESO), die Bestandteil der o. g. Folgekostenberechnung sind, reduzieren sich von 9.261,68 € um 4.500,00 € auf 4.761,68 €.
4. Mit der Abwicklung der Maßnahme wird der Eigenbetrieb der Stadt Offenbach (ESO) beauftragt.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 26.03.2025
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung