Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 20. März 2025

 

 

 

 

 

TOP 13
Bebauungsplan Nr. 653 „Innovationscampus (ehem. Farbwerke)“
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2025-068 (Dez. IV, Ämter 62 und 60) vom 05.03.2025,
2021-26/DS-I(A)0836

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der öffentlichen und nichtöffentlichen Auslagen mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.    Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB. Die eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Dem Abwägungsvorschlag zu allen Stellungnahmen (Auslage - Teil 3) wird zugestimmt und als Ergebnis der Prüfung und Abwägung beschlossen.

 

2.    Beschluss über den Plan als Satzung

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 653 gemäß § 9 Abs. 7 BauGB wird wie folgt umgrenzt:

 

-       Im Nordwesten: durch die Mainstraße und die Offenbacher Straße

-       Im Norden: durch die nördliche Grenze des Wegeflurstücks 313/1 in der Gemarkung Bürgel, Flur 5.

-       Im Osten: durch die „Kettelerstraße“

-       Im Süden: durch die „Mühlheimer Straße“

-       Im Westen: durch die „Friedhofstraße“.

 

Der Bebauungsplan Nr. 653 wird in der Fassung vom 23.01.2025 (Auslage - Teil 1) gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit §§ 5 und 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) als Satzung beschlossen. Ebenso werden die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gemäß § 91 Hessische Bauordnung (HBO) in Verbindung

mit § 9 Abs. 4 BauGB als Satzung beschlossen.

 

3.    Begründung zum Bebauungsplan

Dem Bebauungsplan wird die Begründung inkl. Umweltbericht gem. § 9 Abs. 8 BauGB (Auslage - Teil 2) in der Fassung vom 23.01.2025 beigefügt.

 

 

Die öffentlichen und nichtöffentlichen Auslagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 26.03.2025

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung