Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 20. März 2025

 

 

 

 

 

TOP 4

Stadtwerke Offenbach Holding GmbH (SOH) (Pb12)
hier: Geschäftsfeld Mobilität – neuer Wirkmechanismus Verlustübernahme öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2025-052 (Dez. I und III, Amt 20, SOH) vom 26.02.2025, 2021-26/DS-I(A)0832

Änderungsantrag CDU vom 19.03.2025, 2021-26/DS-I(A)0832/1

 

 

Beschlusslage:

2021-26/DS-I(A)0832

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Das Konzept der Verlustübernahme ÖPNV wird ab dem Jahresabschluss 2024, somit ab der Verlustübernahme durch die Stadt Offenbach in 2025 für den Verlust 2024, wie folgt beschlossen:

 

1.     Die Aufteilung der Verlustanteile durch die SOH und die Stadt Offenbach erfolgt nach dem „60/40-Modell“. Hiernach trägt die SOH 60 % der Verluste Mobilität und die Stadt Offenbach 40 %. Unterschreitungen oder Überschreitungen der Planwerte des Mobilitätsbereiches werden im gleichen Aufteilungsschlüssel von beiden Parteien übernommen, sodass sich positive oder negative Veränderungen bei SOH und Stadt Offenbach entsprechend dieses Schlüssels auswirken.

 

2.     Das neue Konzept umfasst eine „Sprechklausel“ für wirtschaftlich besondere Ereignisse. Hiernach können SOH oder Stadt Offenbach in einzelnen Jahren nach Absprache zwischen SOH und Stadt einen höheren Anteil des Verlustes ÖPNV übernehmen, um die andere Partei zu entlasten. Darüber hinaus kann bei einer Ausweitung der Verkehre ein gesonderter Beschluss über die Finanzierung der zusätzlichen Verkehre erforderlich werden.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

 

2021-26/DS-I(A)0832/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Die Magistratsvorlage wird unter Ziff 2. wie folgt geändert:

 

„2. Sofern nach Absprache zwischen SOH und der Stadt Offenbach eine von Ziff. 1 abweichende Verlustaufteilung erfolgen soll, hat hierüber die Stadtverordnetenversammlung zu entscheiden. Dies gilt auch, wenn bei der Finanzierung zusätzlicher Verkehre von der Regelung in Ziff. 1 abgewichen werden soll.“

 

 

2021-26/DS-I(A)0832

Herr Stv. Bruszynski (CDU) beantragt im Namen seiner Fraktion im Falle der Ablehnung des Antrags 2021-26/DS-I(A)0832/1 getrennte Abstimmung der Ziffern 1 und 2.

 

2021-26/DS-I(A)0832 (Ziffer 1)

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Das Konzept der Verlustübernahme ÖPNV wird ab dem Jahresabschluss 2024, somit ab der Verlustübernahme durch die Stadt Offenbach in 2025 für den Verlust 2024, wie folgt beschlossen:

 

1.     Die Aufteilung der Verlustanteile durch die SOH und die Stadt Offenbach erfolgt nach dem „60/40-Modell“. Hiernach trägt die SOH 60 % der Verluste Mobilität und die Stadt Offenbach 40 %. Unterschreitungen oder Überschreitungen der Planwerte des Mobilitätsbereiches werden im gleichen Aufteilungsschlüssel von beiden Parteien übernommen, sodass sich positive oder negative Veränderungen bei SOH und Stadt Offenbach entsprechend dieses Schlüssels auswirken.

 

 

2021-26/DS-I(A)0832 (Ziffer 2)

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Das Konzept der Verlustübernahme ÖPNV wird ab dem Jahresabschluss 2024, somit ab der Verlustübernahme durch die Stadt Offenbach in 2025 für den Verlust 2024, wie folgt beschlossen:

 

2.      Das neue Konzept umfasst eine „Sprechklausel“ für wirtschaftlich besondere Ereignisse. Hiernach können SOH oder Stadt Offenbach in einzelnen Jahren nach Absprache zwischen SOH und Stadt einen höheren Anteil des Verlustes ÖPNV übernehmen, um die andere Partei zu entlasten. Darüber hinaus kann bei einer Ausweitung der Verkehre ein gesonderter Beschluss über die Finanzierung der zusätzlichen Verkehre erforderlich werden.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 26.03.2025

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung