Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-I(A)0858Ausgegeben am 29.04.2025
Eing. Dat. 17.04.2025
Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2025-099 (Dez. III, ESO) vom 16.04.2025
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Die als Anlage 1 beigefügte Erste Änderungssatzung zur Friedhofssatzung wird beschlossen.
2. Die als Anlage 3 beigefügte Zweite Änderungssatzung zur Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung wird beschlossen.
Der Kalkulationszeitraum für die Gebühren beträgt ein Jahr.
Nachrichtlich: Die Abstimmungen über die Satzungen sollten getrennt erfolgen.
Begründung:
Das Satzungsrecht der Stadt Offenbach am Main ist ständig auf aktuellem Stand zu halten. Neben den nach den Vorschriften des kommunalen Abgabengesetzes (KAG) regelmäßig zu aktualisierenden Gebührenkalkulationen zählt auch das übrige Satzungsrecht dazu.
Durch allgemeine Verdeutlichung, Transparenz und Aktualisierung der Formulierungen soll die allgemeine Akzeptanz in der Bevölkerung verbessert werden.
Weitere Aktualisierungen und Ergänzungen erfolgten aus Gründen der Vollständigkeit sowie der Schaffung erhöhter Nachvollziehbarkeit, welche auch durch verbesserte Auffindbarkeit/Verweisung in der Friedhofssatzung erreicht wird.
zu 1. Erste Änderungssatzung zur Friedhofssatzung
In der Ersten Änderungssatzung zur Friedhofssatzung erfolgt eine Formulierung in gendergerechter Sprache. Inhaltlich sind Regelungen zum Arbeitsschutz von Friedhofsmitarbeiterinnen und Friedhofsmitarbeitern aufgenommen, was insbesondere Bestattungen in Gruften betrifft. Darüber hinaus ist eine Regelung wieder aufgenommen, die einen Vorrang von in Offenbach verstorbenen, geborenen bzw. aufgewachsenen Personen vorsieht. Dieser Vorrang soll bei knapp verfügbaren Grabarten Personen mit Offenbachbezug unterstützen, ist aber nicht umfänglich ausschließend. Ausnahmen sind möglich. Die Erste Änderungssatzung zur Friedhofssatzung tritt mit dem Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
zu 2. Zweite Änderungssatzung zur Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung
Aufgrund von geringeren Bestattungszahlen ist das Gesamtgebührenaufkommen gesunken. Zudem sind die Kosten gestiegen, sodass bereits jetzt die hauptsächlich fixen Kosten der städtischen Friedhöfe nicht mehr vollständig gedeckt sind. Somit sind die Friedhofsgebühren mit Auslaufen des aktuellen Kalkulationszeitraums, der zum 31.12.2025 endet, anzupassen.
Die Gebührensätze für das Jahr 2026 wurden neu kalkuliert. Diese Anpassung gilt für ein Jahr. Da eine Gebührenänderung erst mit Auslaufen des bestehenden Kalkulationszeitraums möglich ist, wird das Inkrafttreten zum 01.01.2026 vorgeschlagen.
Anlagen:
1. Erste Änderungssatzung zur Friedhofssatzung
2. Synopse zur Ersten Änderungssatzung zur Friedhofssatzung
3. Zweite Änderungssatzung zur Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung
4. Synopse zur Zweiten Änderungssatzung zur Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung
Hinweis: Der Antrag sowie die Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.