Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0863Ausgegeben am 08.05.2025

Eing. Dat. 08.05.2025

 

 

Verlängerung des Erbbaurechts an dem Grundstück Gerhart-Hauptmann-Straße 15

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2025-114 (Dez. I, Amt 80) vom 07.05.2025

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.         Das zum 30.09.2025 ablaufende Erbbaurecht an dem Grundstück Gerhart-Hauptmann-Straße 15 = 754 m² wird um 40 Jahre verlängert.

 

2.         Der Erbbauzins wird neu festgesetzt auf 7.494,76 EUR/Jahr (9,94 EUR/m²) und bei dem Produktkonto 10010200.5300000180 (Erbbauzinsen) vereinnahmt.

 

3.         Sollte die Verlängerung nicht rechtzeitig vor Ablauf im Grundbuch eingetragen sein, wird zugunsten des Ersteigerers ein neues Erbbaurecht bestellt.

 

4.         Sämtliche Kosten sowie die Grunderwerbsteuer werden von den Erbbauberechtigten getragen.

 

 

Begründung:

 

Das Erbbaurecht an dem Grundstück Gerhart-Hauptmann-Straße läuft am 30.09.2025 ab. Bei dem Erbbaugrundstück handelt es sich um ein reines Wohnhausgrundstück. In städtebaulicher Hinsicht bestehen keine Planungsabsichten für das Grundstück.

 

Der bisherige Erbbauzins von 2.159,48 EUR/Jahr wird neu festgesetzt auf 7.494,76 EUR/Jahr (9,94 EUR/m² = 4 % von ½ des Grundstückswertes in Höhe von 497,00 EUR/m²).

 

Das Amtsgericht hat für den 06.05.2025 einen Termin zur Zwangsversteigerung angesetzt. Da die Verlängerung vor Ablauf im Grundbuch eingetragen sein muss, wird für den Fall, dass dies nicht rechtzeitig erfolgen kann, gleichzeitig beschlossen, dass mit dem Ersteigerer ein neuer Vertrag zu den o.g. Konditionen abgeschlossen werden kann.

 

Unter diesen Voraussetzungen bestehen gegen eine Verlängerung des am 30.09.2025 ablaufenden Erbbaurechts um 40 Jahre keine Bedenken.

 

Es handelt sich um ein Erbbaurecht ohne Kaufklausel.

Anlagen:

Plan

Nichtöffentliche Anlage

Klimarelevanzprüfung

 

Hinweis: Der Antrag sowie die öffentliche Anlage werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Die nichtöffentliche Anlage erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.