Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0865Ausgegeben am 08.05.2025

Eing. Dat. 08.05.2025

 

 

 

Ertüchtigung der Main-Winterdeiche im Zuständigkeitsbereich der Stadt Offenbach

hier: Erweiterter Projektbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2025-119 (Dez. III und IV, GEO und Amt 60) vom 07.05.2025

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Der vom Ingenieurbüro IPR-Consult, Wiesenstraße 58, 67433 Neustadt, und dem Landschaftsplanungsbüro Spang. Fischer. Natzschka. GmbH, In den Weinäckern 16, 69168 Wiesloch, in Zusammenarbeit mit dem Amt für Planen und Bauen erstellten geänderten Ausführungsplanung wird vorbehaltlich der Zustimmung des Regierungspräsidiums Darmstadt zur beantragten Änderung des Planfeststellungsbeschlusses zugestimmt.

 

2.    Den Gesamtkosten für die Ertüchtigung der Main-Winterdeiche im Zuständigkeitsbereich der Stadt Offenbach am Main, nach der vom Ingenieurbüro IPR-Consult und dem Landschaftsplanungsbüro Spang. Fischer. Natzschka. GmbH in Zusammenarbeit mit dem Amt für Planen und Bauen erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit 38.500.000,00 € einschließlich Planungskosten, wird zugestimmt.

 

3.    Die Bereitstellung der Mittel entsprechend der Erhöhung der Gesamtkosten von 18.725.000,00 € auf 38.500.000,00 € erfolgt im Zuge der Wirtschaftsplanung des GEO in den Jahren 2025 und 2026.

 

Im Rahmen der Wirtschaftsplanung 2025 des GEO wurden die Gesamtkosten bereits mit 38.000.000,00 € berücksichtigt.

 

Die erforderlichen Mittel in Höhe von 38.500.000,00 € werden im Zuge der Wirtschaftsplanung 2026 des GEO auf dem Produktkonto 13020100.0952000000, Investitionsnummer 0301010900601903 "Hochwasserschutz (Stadtanteil)" wie folgt bereitgestellt:

 

Haushaltsmittel vor Übertragung auf GEO                                           7.303.877,00 €

Planansatz 2025                                                                                     11.555.862,00 €

Planansatz 2026                                                                                     15.000.000,00 €

Planansatz 2027                                                                                        4.640.261,00 €

Gesamt                                                                                                     38.500.000,00 €

 

Die Anpassung der Gesamtkosten auf 38.500.000,00 € sowie die erforderliche Mittelanpassung in den Jahren 2026 und 2027 erfolgen im Rahmen der Wirtschaftsplanung des GEO für 2026 ff.

 

4.    Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:

Fördermittel gem. Bescheid vom 16.12.2021

und vom 24.06.2022 zur Förderung von

Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und zum

Hochwasserschutz des Landes Hessen,

Produktkonto 13020100.36010003860:                                       12.928.510,00 €

Fördermittel gem. Städtebauförderung aus

dem Bund-Länder-Programm

„Wachstum und Nachhaltige Erneuerung“,

Produktkonto 09010600.3641000160

(50 % Erstattung Land):                                                                         110.333,33 €

Produktkonto 09010600.3640000160

(50 % Erstattung Bund):                                                                         110.333,33 €

Kreditmarktmittel:                                                                              25.350.823,34 €

Gesamt:                                                                                              38.500.000,00 €

 

5.    Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten erhöhen sich von 480.313,81 € um 933.612,41 € auf insgesamt 1.413.926,22 €.

Die Unterhaltungskosten in Höhe von 74.919,84 € (Pflegeleistung und Unterhaltung) erhöhen sich um 66.395,05 auf 141.314,89 € bei dem Produktkonto 120030100.6165000220 „Instandhaltung von Straßen und Wegen, Landstraßen“.

 

 

Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Grundsatzbeschluss vom 24.02.2011, 2016-21 DS I (A) 695 sowie ergänzend vom 17.11.2016, 2016-21/DS I (A)0093 die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens des Projekts „Deichausbau der Main-Winterdeiche im Zuständigkeitsbereich der Stadt Offenbach“ beschlossen. Die Planfeststellung wurde beim Regierungspräsidium Darmstadt mit Datum vom 16.06.2011 auf Basis der Planung des Ingenieurbüros IPR beantragt. Mit Beschluss vom 31.07.2019 (2019-278) wurden die geänderten Planfeststellungsunterlagen von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen.

Der Planfeststellungsbeschluss wurde im Oktober 2020 rechtskräftig.

 

Zwischenzeitlich wurden die Abschnitte Rumpenheim Ortslage (PA 2) und Rumpenheim Feldlage (PA 3) baulich umgesetzt sowie die Ausführungsplanung für den Innenstadtabschnitt (PA 1) weiter vertieft.

 

Dabei wurde bereits mit der Beauftragung der Bauleistungen für den Bereich Rumpenheim deutlich, dass die Baukosten seit dem letzten Projektbeschluss nochmals deutlich gestiegen sind. Die Baukosten für den Abschnitt Rumpenheim sind von ursprünglich angesetzten 2.516.233,31 € auf 8.344.747,56 € gestiegen. Eine Kostenfortschreibung auch für den Innenstadtabschnitt ist dementsprechend erforderlich. Neben den Kostenveränderungen ergaben sich Änderungen in der Ausführungsplanung. Ausgelöst durch Konflikte der bisher geplanten Bauweise mit dem gewünschten Baumerhalt, die bei der Vertiefung der Ausführungsplanung deutlich wurden, wurden Teile der technischen Planung für den Innenstadtabschnitt nochmals überdacht und modifiziert.

 

Mit Datum vom 06.12.2024 wurde beim Regierungspräsidium Darmstadt die geänderte Planung, die auch wirtschaftliche Vorteile hat, zur Änderung der Planfeststellung bezüglich folgender Themenkomplexe beantragt:

 

Ersatz der Spundwandrückverankerung

Im Rahmen der vertiefenden Ausführungsplanung wurden Konflikte und Optimierungspotentiale erkennbar. Die bauliche Umsetzung wurde deshalb unter technischen und wirtschaftlichen Aspekten weiter untersucht und angepasst.

 

Eine steilere, dafür längere Ausführung der notwendigen Rückverankerungen der Spundwand in Teilbereichen erlaubt den Verzicht auf ca. 200 Bohrpfähle in der Mainstraße. Durch den Ersatz der Bohrpfähle durch eine entsprechende Anzahl an längeren Ankern ist eine Kostenreduktion von gut 1.000.000,00 € möglich. Gleichzeitig reduziert diese Bauweise die Beeinträchtigung des Verkehrs der Mainstraße in der Bauzeit. Auch sind so erheblich weniger Eingriffe und Rückschnitte im Kronenbereich der Bäume notwendig und durch die tiefer liegenden Anker ist die potentielle Gefährdung der Baumwurzeln deutlich geringer.

 

Bau einer Stützwand (straßenseitig) vor der bestehenden Stützmauer
Bisher war geplant, die marode Stützmauer zur Mainstraße hin zurückzubauen und anschließend eine neue Mauer zu errichten. Dies würde die Wurzeln und die Statik der Bestandsbäume stark beeinträchtigen. Wo es möglich ist, wird deshalb die Bestandsmauer quasi als verlorene Schalung belassen und eine neue Mauer davorgesetzt. Abschnittsweise fehlt hierfür der Platz, so dass dort wie geplant die Mauer ersetzt werden muss, was dann stellenweise zu Lasten der Bäume geht.

 

Fällung zusätzlicher Bäume

Über die bisherige Planung von 140 Bäumen (Genehmigungsplanung von 2019) hinaus müssen weitere 62 Bäume gefällt werden.

 

Rund ein Drittel dieser Bäume steht auf der ehemaligen Gleisanlage der Bahn vor dem Deich in Höhe INNO-Park. Diese Zone ist ein aufgeschütteter Erdkörper wasserseitig des Deichs, der im Zuge der Deichsanierung entsprechend Planfeststellungsbescheid abgetragen werden soll, um verlorenes Retentionsvolumen für Mainhochwasser auszugleichen. Seit dem Zeitpunkt der Planfeststellung haben die dort stehenden Gehölze einen Zuwachs erfahren, so dass sie mittlerweile Baumcharakter haben.

 

Weitere Bäume müssen entfallen, da das Bohrgerät von der Deichkrone aus arbeitet und durch den hierfür notwendigen Arbeitsraum die Bäume selbst durch intensive Schutzmaßnahmen nicht erhalten werden können.

 

Die übrigen zu fällenden Bäume liegen in Zonen, die bautechnisch nicht so optimiert werden konnten, dass eine Fällung vermieden werden kann. Dies betrifft insbesondere Bereiche, in denen wie ursprünglich geplant Bohrpfähle eingebracht werden müssen.

 

Es ist nicht ausgeschlossen, dass sich die Anzahl der zu fällenden Bäume während der Bauzeit noch geringfügig verändert. In diesem Fall würde sich das in der abschließenden Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung widerspiegeln.

 

Kronenrückschnitt in Starkastbereichen

An rd. 30 Bäumen sind unvermeidliche Kroneneinschnitte, teils in Starkastbereichen, durchzuführen, um Arbeitsschritte mit den benötigten Baugeräten (Kampfmittelsondierung, Spundwandeinbau, Bohrpfahleinbau etc.) ausführen zu können. Das Ausmaß der Auswirkungen dieser technisch erforderlichen Arbeitsschritte wurde im Rahmen der Bauarbeiten am Rumpenheimer Deichabschnitt deutlich, so dass gegenüber der früheren Planung der Eingriffsumfang angepasst werden muss.

 

Kostensteigerung

Die Kostensteigerung des Gesamtprojekts um ca. 100 % (bezogen auf den Projektbeschluss von 2019) ist im Wesentlichen auf die allgemeine Baupreisentwicklung zurückzuführen. Im Stadtteil Rumpenheim in PA 2 und 3 ist eine Verdreifachung der Baukosten zu konstatieren. Diese Entwicklung bildet die allgemeine Baukostenentwicklung aufgrund der bekannten äußeren Umstände ab und war bereits Ergebnis der erfolgten Ausschreibung, nach der die Bauleistungen zu einem deutlich höheren Preis vergeben werden musste, als zuvor kalkuliert.

 

Unter Berücksichtigung dieses Erfahrungswertes sowie der aktuellen Prognosen zur Baukostenentwicklung (die wieder etwas günstiger sind als zur Zeit der Ausschreibung für Rumpenheim) ist mit einer Kostensteigerung auf 180 % im Innenstadtbereich (PA 1) zu rechnen. Analog dazu erhöhen sich auch die Kosten für die Ingenieurleistungen. Eine deutliche Kostensteigerung hat sich für die Baunebenkosten ergeben. Über die allgemeine Kostenentwicklung hinaus kommen hier zusätzliche Leistungen hinzu, die bisher nicht oder nicht in ausreichendem Umfang berücksichtigt waren. Dies betrifft Leistungen für die bauzeitliche Verkehrsführung, für die nach den letzten Erfahrungen in anderen Vorhaben nun ein deutlich höherer Ansatz (300.000,00 €) gewählt wurde. Weiterhin kommen Kosten für eine Havarievorsorge (s. u.) hinzu. In Abstimmung mit ESO Eigenbetrieb der Stadt Offenbach ergaben sich erhöhte Anforderungen im Hinblick auf die Kontrolle und Überwachung des vorhandenen Hauptsammelkanals in der Mainstraße. Im Rahmen der Planung wurden Kosten für die Beweissicherung, einen Mess- und Eingreifplan sowie für Notfallmaßnahmen mit einer Summe von rd. 600.000,00 € ermittelt.

Förderung

Der Ausbau der Main-Winterdeiche im Zuständigkeitsbereich der Stadt Offenbach wird durch das Land Hessen gefördert. Mit Förderbescheid vom 16.12.2021 wurde der Stadt Offenbach eine Zuwendung von 6.250.000,00 € gewährt. Mit Bescheid vom 24.06.2022 wurde die Zuwendung um 6.678.510,00 € auf insgesamt 12.928.510,00 € erhöht. Dies entspricht 85 % der zuwendungsfähigen Ausgaben zum damaligen Zeitpunkt.

Mit Schreiben vom 03.12.2024 wurde durch die Stadt Offenbach ein Antrag auf Änderung des Zuwendungsbescheides gestellt und die Erhöhung der Zuwendung entsprechend der gestiegenen Kosten beantragt. Der Antrag befindet sich derzeit in Prüfung, ein Bescheid steht aus. Es ist derzeit unklar, ob die bisherige Förderquote in Höhe von 85 % weiterhin gewährt wird. Es wird jedoch von einer Erhöhung der zu bewilligenden Mittel ausgegangen.

 

Der Teilbereich „Herstellung der Treppenanlage an der Herrnstraße“ wird durch das Städtebauförderprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ (vormals Zukunft Stadtgrün) zu 2/3 der zuwendungsfähigen Kosten aus Mitteln des Bundes und Landes Hessen gefördert.

 

Hierfür wurde die Förderung bereits im Zuwendungsbescheid vom 04.12.2020 auf Grundlage der damals berechneten Kosten von 331.000,00 € bewilligt. Aufgrund der Kostensteigerungen des Projekts wurde im März 2025 ein Antrag auf Einzelgenehmigung nach RiLiSE 15 (Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung) in Höhe von 742.000,00 € gestellt. Eine Bewilligung steht noch aus und wird Ende des Jahres 2025 erwartet.

 

Havarieplanung

Die auszuführenden Arbeiten zur Ertüchtigung des Maindeichs im Bereich der Innenstadt liegen gemäß Planung außerhalb des statischen Wirkungsbereichs des Abwasserkanals in der Mainstraße. Es handelt sich dabei um den sehr alten, zum Teil auf Holzpfählen ruhenden Hauptsammler, der den überwiegenden Teil der Abwässer der Stadt Offenbach zum Klärwerk in Frankfurt transportiert. Im Zuge der Planung wurden bereits alle möglichen Vorkehrungen getroffen, um ein Risiko von Setzungen des Kanals mit möglicher Folge des Austritts von Abwasser weitest möglich auszuschließen. Die Sicherheitsabstände zwischen einzubringenden Rückverankerungen und Kanal wurden bereits so gewählt, dass nach Einschätzung der Planer und Gutachter das Risiko einer Beeinträchtigung des Kanals weitestgehend ausgeschlossen werden kann. Aufgrund der Tragweite einer entgegen aller Wahrscheinlichkeiten dennoch eintretenden Havarie wird in enger Abstimmung mit dem ESO Eigenbetrieb ein baubegleitendes Überwachungssystem für den Kanal/ Hauptsammler in der Mainstraße installiert. Dabei werden vor Baubeginn Messgeräte im Kanal installiert, um an vorher definierten Stellen den Kanal in Lage und Höhe zu überwachen sowie evtl. auftretende Erschütterungen zu lokalisieren. Für den tatsächlichen Fall einer Havarie wird ein Alarm- und Eingreifkonzept erstellt. Diesem Konzept sind Art und Umfang von notwendigen Maßnahmen bei einem Havariefall zu entnehmen

Vorbeugend und zur Schadensvermeidung erfolgt der Einbau der Spundwände durch hydraulisches Einpressen. Bei diesem Bauverfahren entstehen keine Erschütterungen und keine negativen Auswirkungen auf die umliegende Bebauung. Zusätzlich wird in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Darmstadt ein Grundwassermonitoring durchgeführt. Die Grundwasserstände werden vor, während und nach der Baumaßnahme gemessen und dokumentiert. Weiterhin wird die umliegende Bebauung durch einen Gutachter vor und nach den Bauarbeiten beweisgesichert, um mögliche Veränderungen objektiv beurteilen zu können.

 

Verkehrsführung während der Bauzeit

Durch die Änderungen aufgrund der nicht mehr erforderlichen Bohrpfähle verringern sich die Eingriffe in den Verkehrsraum der Mainstraße, was die Verkehrsführung während der Baumaßnahme entlastet und zudem zu finanziellen Einsparungen führt.

Der überwiegende Teil der Bauarbeiten wird vom Mainvorland aus erfolgen.

Der Fuß- und Radweg im Mainvorgelände wird während der Bauarbeiten weiterhin benutzbar sein.

Der Abschnitt gegenüber INNO-Park ist jedoch so schmal, dass es hier nicht möglich ist, den Fuß- und Radweg am Main während der Bauarbeiten offen zu halten. Hier wird die Fläche des Rad- und Fußweges als Aufstellfläche für die Baugeräte benötigt. Der Rad- und Fußverkehr soll während der Bauphase dieses Abschnitts zwischen der Rampe Rohrbrücke und der Rampe zum Mainuferpark über die Mainstraße geführt werden. Die abschließende Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde steht noch aus.

 

Aufgrund des großen Umfangs der Maindeichsanierung ist eine große Baustellen- und Lagerfläche notwendig. Die allgemeine Baustellenabwicklung erfolgt über den Parkplatz Mainvorgelände. Der Parkplatz im Mainvorgelände wird in Teilbereichen als Baustelleneinrichtungsfläche und Lager genutzt. Ein Teilbereich des Parkplatzes wird gesperrt. Die Zufahrtsmöglichkeit wird erhalten bleiben, Behinderungen sind jedoch möglich. Für die Dauer der Gesamtmaßnahme Innenstadt entstehen Einschränkungen für das Parkplatzangebot, den Flohmarkt und die Messeveranstaltungen.

 

Eine weitere Baustelleneinrichtungsfläche war im Planfeststellungsbescheid 2019 auf dem Gelände des INNO-Parks vorgesehen. Diese Fläche befindet sich jedoch im Eigentum des Projektentwicklers und wird bereits von diesem als Lagerfläche genutzt. Daher wurde nun eine weitere Fläche im Mainvorgelände im Bereich des Spielplatzes als Baustelleneinrichtungsfläche bei dem RP Darmstadt zur Nutzung als Lagerfläche zur Genehmigung beantragt

 

Risikoabwägung

Im Rahmen der vertiefenden Ausführungsplanung wurden folgende Sachlagen untersucht, die trotz vertiefender und gewissenhafter Planung einem Risiko unterliegen:

 

-       Ver- und Entsorgungsleitungen

Im projektierten Baufeld liegen verschiedene Leitungen der Ver- und Entsorgungsträger. Mehrere Strom- und Kanalleitungen queren den Deich, müssen bei den Bauarbeiten gesichert und abgedichtet werden. Im Deichbauwerk ist eine Mittelspannungsleitung zur Grundversorgung der anliegenden Wohnbereiche verlegt. Durch die ENO wird derzeit eine neue Leitung als Ersatz im südlichen Gehwegbereich der Mainstraße verlegt. Die im Deichkörper verlegte Leitung kann dann ersatzlos entfallen.

Im westlichen Bereich des Mainuferparkplatzes ist eine Gashochdruckleitung auf einer Länge von 55 m im Deichkörper verlegt. Die EVO beabsichtigt vor dem Baubeginn am Maindeich, diese Leitung aus dem Deichkörperbereich heraus zu verlegen.

 

-       Altlasten

Im Zuge der Vorplanung wurde neben der Standsicherheit des Deichbauwerks auch die geogene und abfalltechnische Beschaffenheit des Bodens untersucht. Es wurden im Verlauf des Deichs in Abständen von ca. 50 bis 75 m Bohrproben und Handschürfungen angelegt, das Bodenmaterial entnommen und auf abfalltechnische Belastungen untersucht. Dabei wurden in Teilabschnitten Belastungen festgestellt, die es notwendig machen, das Aufbruch- und Aushubmaterial einer Deponie zuzuführen. Aufgrund der großen Abstände der untersuchten Stellen unterliegen die Ergebnisse einer gewissen Unsicherheit. Unterschiede in der Bodenbeschaffenheit können innerhalb sehr kurzer Abstände auftreten. Eine noch engmaschiger angelegte Untersuchung wäre jedoch unwirtschaftlich und würde keine wesentlich höhere Planungssicherheit bringen.

 

-       Kampfmittel

Im Zuge der Ausführungsplanung wurden Informationen zu Verdachtspunkten eingeholt, gesammelt und ausgewertet. Das Gebiet befindet sich gemäß Abfrage beim Kampfmittelräumdienst des Landes Hessen in einem Bombenabwurfgebiet. Im Rahmen der Baumaßnahme wurde ein Kampfmittelräumkonzept erarbeitet. Baubegleitend erfolgt eine Kampfmittelsondierung, für die Maßnahmen sind 1.050.000,00 € vorgesehen.

 

-       Grundwasser

Die Arbeiten finden überwiegend im Deichbereich, oberhalb der Straßenoberkante statt. Nur im Bereich der Brückenbauwerke / Deichtore und bei Leitungsumlegungen ist eine tiefgehende Auskofferung notwendig. Bei den bisher durchgeführten Bodenuntersuchungen wurde Grundwasser überwiegend in zwei bis drei Meter Tiefe unter OK Gelände angetroffen. Aufgrund jahreszeitlicher Schwankungen ist ein Ansteigen des Grundwasserspiegels jedoch nicht auszuschließen und würde dann ggf. zusätzliche Maßnahmen und Aufwendungen notwendig machen.

 

-       Havarieplanung und bauzeitliche Verkehrsführung

Die konkrete Ausführungsplanung mit allen Details ist noch nicht abgeschlossen, daraus ergeben sich noch finanzielle Risiken.

 

Schwer einschätzbar sind generell Kostenentwicklungen aufgrund der weltpolitischen und wirtschaftlichen Gesamtsituation. Der Kostenberechnung liegt die aktuell immer noch angespannte wirtschaftliche Lage zugrunde. Ein potentielles Risiko sind verzögerte Materiallieferungen sowie die Auslastung der Firmen und Fachkräftemangel. Dadurch sind Verzögerungen bei den geplanten zeitlichen Abläufen möglich.

 

Sollten im Verlauf der Bauarbeiten Kostensteigerungen durch Kampfmittelverdachtsfälle, schwerere Bodenbelastungen oder andere Kostensteigerungen entstehen, so sind diese aus der veranschlagten Summe für Unvorhergesehenes in Höhe von 2.525.150,78 € zu begleichen.

 

Denkmalschutz

Das Thema ist für den weiteren Projektverlauf nur noch für das Umfeld des Isenburger Schlosses relevant. Die erforderlichen Abstimmungen sind erfolgt.

 

Partizipation

Zu Beginn der Planung 2011 erfolgte ein umfangreiches Partizipationsverfahren, auf dessen Grundlage die hier vorliegende Planung erarbeitet wurde. Über die Fortschreibung der Planung wird per Pressemitteilung informiert werden.

 

Beurteilung der Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima

Zu der geänderten Ausführungsplanung wurde ein Änderungsantrag zum Planfeststellungsbeschluss beim RP Darmstadt gestellt. Die Genehmigung wird durch die Oberen Behörden (Naturschutz, Wasser, Boden, Immissionsschutz) mit Auflagen erteilt und liegt derzeit noch nicht vor.

Daher beschränkt sich die Stellungnahme von Amt 33 und der Unteren Behörden (Naturschutz, Wasser, Boden, Immissionsschutz) auf Hinweise und die Bitte um Beteiligung und Information während der Bauzeit, insbesondere bei unvorhergesehenen Änderungen.

 

Untere Naturschutzbehörde

Wir empfehlen in die Magistratsvorlage den Hinweis aufzunehmen, dass sich die genaue Anzahl der zu fällenden Bäume noch während der Bauzeit geringfügig ändern kann. Nach Abschluss des Bauvorhabens muss die Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung entsprechend angepasst werden.

Die Berichte der Ökologischen Baubegleitung erhält die UNB zur Kenntnis. Bei notwendigen Änderungen während der Bauzeit ist die UNB zu informieren.

Bei Beschädigungen und zusätzlichen Baumfällungen während der Bauzeit ist die UNB zu informieren.

Alle erforderlichen Nachpflanzungen werden mit der UNB abgestimmt.

 

Untere Wasserbehörde

Im Planfeststellungsbescheid vom 08.06.2020 ist unter Auflage 3.5 ein Grundwassermonitoring durchzuführen. Die Berichte erhält die UWB zur Kenntnis. Bei Änderungen gegenüber der Planung ist die UWB zu informieren.

 

Altlasten / Bodenschutz

Wir empfehlen die Baumaßnahme zur fachgerechten Zuordnung des Aushubmaterials in die einzelnen Einbauklassen bodengutachterlich zu begleiten. Einstufung, Verwertung und Entsorgung sind mit der zuständigen Abfallbehörde, dem Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung IV/F Umwelt Frankfurt abzustimmen. Die Berichte erhält die UBB zur Kenntnis. Bei Änderungen gegenüber der Planung ist die UBB zu informieren.

 

Immissionsschutz

Wir begrüßen aufgrund des Lärmschutzes des Mainufers als attraktiver Naherholungsort, dass keine zusätzlichen Deichabschnitte abgesenkt bzw. geöffnet werden. Wir regen an, Stützwände zur Verringerung von Schallreflexionen zu begrünen.

 

Hinweis: Da der Bau von Spundwänden erfahrungsgemäß mit Erschütterungen verbunden ist und Bauwerksschäden an Gebäuden im Plangebiet nicht auszuschließen sind, sollte vor Beginn ein Beweissicherungsverfahren durchgeführt und eine Prognose von Erschütterungen gemäß DIN 4150-1:2001-06 "Erschütterungen im Bauwesen – Teil 1: Vorermittlung von Schwingungsgrößen" beauftragt werden.

 

Klimaschutz / Energie

Eine Klimarelevanzprüfung liegt bereits vor.

 

Mit der Durchführung der erforderlichen Arbeiten soll sofort nach Bereitstellung der Haushaltsmittel begonnen werden.

 

Die vom Revisionsamt geprüften jährlichen Folgekosten für die Gesamtmaßnahme belaufen sich insgesamt auf 1.413.926,22 €.

 

Die Unterhaltungskosten wurden durch ESO Eigenbetrieb aktualisiert. Die Erhöhung der Unterhaltungskosten ergibt sich durch den erhöhten Aufwand für die Wartung des mobilen Systems.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen, eine detaillierte Kostenberechnung sowie die Folgekostenberechnung zur Einsichtnahme aus.

Anlage:

Lageplan

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlage werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Die nichtöffentliche Auslage erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.