Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0866Ausgegeben am 08.05.2025

Eing. Dat. 08.05.2025

 

 

 

„Neubau einer Grundschule mit Turnhalle und Kindertagesstätte in Bieber Nord“, Willi-Bauer-Str. 40-42, 63073 Offenbach a. M.

Ausführung des Schulentwicklungsplans 2013 vom 24.07.2014 und Anpassung der Schulplätze an die aktuelle Bevölkerungsentwicklung bis zum Schuljahr 2023/2024

hier: Ergänzender Projekt- und Vergabebeschluss sowie Bereitstellung zusätzlicher Mittel

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2025-120 (Dez. III und IV, Geo und Amt 60) vom 07.05.2025

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Der Bereitstellung zusätzlicher Mittel für das Projekt "Neubau Grundschule mit Turnhalle und Kita in Bieber-Nord" wird zugestimmt.

 

Die Gesamtkosten für dieses Projekt erhöhen sich gemäß der von der Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (OPG), Senefelderstraße 162, 63069 Offenbach am Main, in Zusammenarbeit mit Dritten erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenberechnung von 36.500.000,00 € um 1.000.000,00 € auf nunmehr 37.500.000,00 €.

 

2.     Im Rahmen der Wirtschaftsplanung 2025 des GEO wurden die Gesamtkosten bereits mit 37.000.000,00 € berücksichtigt.

 

Die erforderlichen Mittel in Höhe von 37.500.000,00 € werden im Zuge der Wirtschaftsplanung 2026 des GEO auf dem Produktkonto 03010100.0951000000, Investitionsnummer 0301010900601903 "Neubau Grundschule mit Turnhalle und Kita in Bieber-Nord" wie folgt bereitgestellt:

 

Planansätze 2025                                                                                    37.000.000,00 €

Planansätze 2026                                                                                         500.000,00 €

Gesamt                                                                                                      37.500.000,00 €

 

Die Anpassung der Gesamtkosten auf 37.500.000,00 € sowie die erforderliche Mittelanpassung im Jahr 2026 erfolgen im Rahmen der Wirtschaftsplanung des GEO für 2026 ff.

 

3.     Die Finanzierung der Gesamtkosten in Höhe von 37.500.000,00 € erfolgt aus Kreditmarktmitteln sowie aus Fördermitteln. Im Rahmen der „Bundesförderung Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen“ wurden Fördermittel (Zuschuss) in Höhe von 1.000.000,00 € beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt und mit Bescheid vom 29.07.2021 bewilligt. Die Fördermittel in Höhe von 1.000.000,00 € wurden nach Vorlage des Verwendungsnachweises am 10.08.2023 von der BAFA ausgezahlt. Der Finanzierungsbedarf durch Kreditmarktmittel beträgt daher 36.500.000,00 €

 

Kreditmarktmittel:                              36.500.000,00 €

Zuwendungsbetrag:                            1.000.000,00 €

Gesamt:                                              37.500.000,00 €

 

4.     Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten erhöhen sich von 5.801.901,09 € um,138.700,00 € auf insgesamt 5.940.601,09 €. Diese sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen. Die Unterhaltungskosten, die Bestandteil der o. g. geprüften Folgekostenberechnung sind, erhöhen sich durch den erweiterten Projektbeschluss nicht.

 

5.     Die treuhänderische Abwicklung der Maßnahme wurde ab Leistungsstufe III gemäß Rahmenvertrag bereits der OPG übertragen. Der treuhänderische Projektauftrag an die OPG wird entsprechend angepasst.

 

6.     Da die Kostenerhöhungen nach dem Projekt- und Vergabebeschluss und nach der Kostenberechnung, die die Grundlage für die Berechnung der Honorare bildet, eingetreten sind, ändern sich die Honorare für die Planungs- und Beratungsleistungen nicht.

 

 

Begründung:

 

1             Anlass

Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Projekt- und Vergabebeschluss vom 24. Juni 2021 (2021-26/DS-I(A)0043) dem "Neubau Grundschule mit Turnhalle und Kita in Bieber-Nord" mit Gesamtkosten in Höhe von 36.500.000,00 € zugestimmt.

 

Gemäß den Angaben der mit der Projektsteuerung sowie der treuhänderischen Abwicklung beauftragten Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (OPG) werden für den erfolgreichen Abschluss des Projekts nun voraussichtlich zusätzliche Mittel in Höhe von 1.000.000,00 € benötigt.

 

2             Begründung des Bedarfs

2.1         Erweiterung der Projektinhalte:

2.1.1    Trafo / Mittelspannungsleitungen

Mit den weiterführenden Planungen nach dem Projekt- und Vergabebeschluss wurde der Bedarf für eine eigene Trafostation zur Sicherstellung der Stromversorgung festgestellt.

2.1.2    Vogelschlag Vermeidung an Glasflächen

Die Anforderungen zur Vermeidung von Vogelschlag wurden in den vergangenen Jahren verschärft. Vom Umweltamt wurde 2022 eine umfassende Vogelschutzmarkierung der außenliegenden Verglasung gefordert.

2.1.3    Winterbauheizung

Um witterungsbedingte Bauverzögerungen beim Innenausbau und beim technischen Ausbau zu vermeiden wurden die Fassadenöffnungen provisorisch verschlossen und eine Bauheizung beauftragt.

2.1.4    Baustellenüberwachung

Zur Sicherung der Baustelle gegen Diebstahl und Vandalismus musste eine kontinuierliche Kameraüberwachung eingerichtet werden.

2.1.5    Zusätzliche Aufwendungen für „Aktive Komponenten

Zwischen dem Stadtschulamt und dem Hochbaumanagement wurde vereinbart, dass die Kosten für die aktiven Komponenten wie Switches und Access-Points aus dem Projektbudget finanziert werden.

2.1.6    Zusätzliche Aufwendungen für Ausstattung/Mobiliar

Während der vertiefenden Projektbearbeitung nach dem Projekt- und Vergabebeschluss führten höhere Standards des Stadtschulamtes bei der Möblierung zu höheren Kosten bei der Ausstattung.

2.1.7    Aufwendungen für zusätzliche Planungsleistungen (Machbarkeitsstudie) Mit dem Magistratsbeschluss, Magistratsvorlage Nr. 2020-091 vom 04.03.2020 wurde entschieden, dass die Kosten für die Machbarkeitsstudie, die im Rahmen der Projektentwicklung beauftragt wurde, auf das Projektbudget Bildungskomplex Bieber Nord umzubuchen sind. Durch einen Übertragungsfehler waren diese Kosten nicht Bestandteil des Projekt- und Vergabebeschlusses.

2.2         Erhöhung der Marktpreise und Nachtragsforderungen

Mit der seit März 2020 bestehenden Corona-Pandemie sowie mit der durch die militärische Auseinandersetzung in der Ukraine ausgelösten Energiekrise kommen zu der seit Jahren angespannten Marktlage im Baugewerbe zusätzlich erschwerende Bedingungen hinzu, welche zu einer ungewöhnlich hohen Baupreisentwicklung führten. Auf Grundlage des Projekt- und Vergabebeschlusses wurden sämtliche Bauleistungen ausgeschrieben und vergeben. Bis Mai 2024 konnten einzelne erhöhte Ausschreibungsergebnisse sowie unvermeidbare Nachtragsangebote durch die Risikorückstellung für „Unvorhergesehenes“ ausgeglichen werden.

2.2.1    Nachtragsforderungen für Bauleistungen Trockenbau

Im Mai 2024 reichte das Trockenbauunternehmen eine unvorhergesehene Nachtragsforderung ein. Diese zusätzlichen Kosten können nicht mehr über die Risikorückstellung für „Unvorhergesehenes“ ausgeglichen werden und übersteigen das beschlossene Projektbudget. Die Nachträge begründen sich zum Teil durch Mengenmehrungen gegenüber den Planungsansätzen, durch diverse nachträglich herzustellende Ausschnitte für technische Einbauten und Leitungen (z.B. Leuchten, Lautsprecher, etc.) und Revisionsöffnungen, sowie durch notwendige Unterkonstruktionen für Einbauten wie z. B. Heizkörper. Die Leistungen waren für die erfolgreiche Realisierung des Projektes erforderlich und sind gemäß Rechtsprechung als „Sowiesokosten“ zu bewerten und können nicht gegenüber Dritten geltend gemacht werden.

2.2.2    Nachtragsforderungen für Bauleistungen Fassadenbau

Im August 2024 reichte das Unternehmen für Fassadenbau eine unvorhergesehene Nachtragsforderung ein. Diese zusätzlichen Kosten können nicht mehr über die Risikorückstellung für „Unvorhergesehenes“ ausgeglichen werden und übersteigen das beschlossene Projektbudget. Die Mehrkosten resultieren aus zusätzlichen Leistungen, wie ursprünglich nicht geplanten Blechverkleidungen sowie Mengenmehrungen gegenüber der ursprünglichen Planung. Weiterhin wurden Anpassungen an den Rankgittern und Konsolen nach Vorgaben der Tragwerksplanung erforderlich.

2.2.3    Honoraranpassung OPG

Anpassung der Honorare für die Projektsteuerung der OPG. Bedingt durch die Verlängerung der Bauzeit erhöht sich der Anteil aus der Pauschalvergütung gemäß Rahmenvertrag.

2.3         Förderungen

Für die corona-gerechten dezentralen raumlufttechnische Anlagen in Schule und Kindertagesstätte wurden im Juli 2021 Fördermittel beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt. Die Lüftungsgeräte konnten termingerecht eingebaut werden. Die Auszahlung der Fördermittel in Höhe von 1.000.000,00 € erfolgte im August 2023.

2.4         Einsparpotenziale

Zusätzlich zu der bereits wirtschaftlichen Planung zum Projekt- und Vergabebeschluss konnten mit den folgenden Positionen zusätzliche Einsparungen realisiert werden.

2.4.1    Sichtschutzverkleidung Technikgeräte auf den Dächern

Während der Bauausführung wurde festgestellt, dass die aus gestalterischen Gründen geplante Sichtschutzverkleidung der Technischen Anlagen auf den Dächern nicht dringend erforderlich sind, da die Dachflächen von außen nicht einsehbar sind. In Abstimmung mit dem Amt für Planen und Bauen, Bereich Hochbaumanagement wurde daher entschieden, auf die Ausführung zu verzichten.

2.4.2    Verkleidung der Stahlträger im Bereich der Dachterrasse der Schule

Die Fassadenverkleidung der Stahlträger im Bereich der Dachterrasse mit Fassadenplatten war aus gestalterischen Gründen vorgesehen, diese ist jedoch für die Funktion des Gebäudes nicht erforderlich. In Abstimmung mit dem Amt für Planen und Bauen, Bereich Hochbaumanagement wurde entschieden, die Verkleidung aus Kostengründen nicht auszuführen.

2.4.3    Tiefbauarbeiten Mittelspannungsleitung für die Trafostation

Mit der kritischen Prüfung der Angebote der EVO für den Hausanschluss Strom durch die OPG sowie einer Vergabe der Tiefbauarbeiten im Wettbewerb konnten Kosten beim Hausanschluss eingespart werden.

2.4.4    Befestigungsart der Fassadenplatten

Zur Vereinfachung von Instandsetzungen der Fassade im Betrieb sowie zur Vereinfachung des Montageaufwands bei der Herstellung, wurde zur Kosteneinsparung in Abstimmung mit dem Amt für Planen und Bauen, Bereich Hochbaumanagement entschieden, die Fassadenplatten mit einer sichtbaren Befestigung auszuführen.

2.5         Teilauflösung Risikorückstellung für Unvorhergesehenes

Der noch zur Verfügung stehende Betrag aus dem Anteil für Kostenrisiken für Unvorhergesehenes wurde verwendet um einen Teil der Mehrkosten auszugleichen.

2.6         Risikoanpassung für Baupreisindex und Unvorhergesehenes

Aktuell werden noch die Schlussrechnungen von drei Gewerken geprüft. Von drei weiteren Gewerken stehen die Schlussrechnungen noch aus. Das verbleibende Kostenrisiko wird von der OPG mit 17,5 % der noch ausstehenden Schlussrechnungen bewertet. Daher erfolgt eine Risikorückstellung für die noch nicht abgerechneten Leistungen.

 

3             Kostenänderung

 

Beschlusssumme bisher                                                    36.500.000,00 €

Mehrkosten durch zusätzliche Projektinhalte

Trafo/Mittelspannung                                                             317.000,00 €

Vogelschutzmarkierung                                                           41.000,00 €

Winterbau                                                                                 195.000,00 €

Baustellenüberwachung                                                          61.000,00 €

Aktive Komponenten                                                              141.000,00 €

Ausstattung                                                                              161.000,00 €

Machbarkeitsstudie                                                                   47.000,00 €

Nachtragsforderung Trockenbau                                         200.000,00 €

Nachtragsforderung Fassadenbau                                      230.000,00 €

Honorar Projektsteuerung OPG                                             50.000,00 €

Förderung

Corona-gerechte dezentrale raumlufttechn. Anlagen   (-1.000.000,00 €)*

Einsparungen

Sichtschutzverkleidung Technik                                            -65.000,00 €

Verkleidung Stahlträger                                                        -154.000,00 €

Tiefbauarbeiten Mittelspannungsleitung                              -88.000,00 €

Fassadenplatten sichtbare Befestigung                               -84.000,00 €

Teilauflösung Rückstellungen Unvorhergesehenes           -402.000,00 €

Rückstellung für verbliebenes Kostenrisiko                        +350.000,00 €

Beschlusssumme neu                                                         37.500.000,00 €

*da die Fördermittel in den städtischen Gesamthaushalt einfließen erfolgt keine Verrechnung im Projekt.

                                                                                                                                              Im Erläuterungsbericht, den Kostendaten und der Kostenprognose der OPG, werden die Kostenveränderungen im Einzelnen erläutert.

 

4             Aktueller Ausführungsstand und Terminplanung

Die Fertigstellung und die Inbetriebnahme der Kindertagesstätte erfolgten im Januar 2024. Das Gebäude für die Grundschule konnte im Februar 2024 in Betrieb genommen werden. Die bauordnungsrechtliche Meldung der abschließenden Fertigstellung erfolgte am 10.12.2024.

 

Die vom Revisionsamt geprüften jährlichen Folgekosten für die Gesamtmaßnahme belaufen sich auf insgesamt 6.070.801,09 €.

 

Die bereits beschlossenen Gesamtkosten in Höhe von 36.500.000,00 € erhöhen sich somit auf 37.500.000,00 €. Die im Tenor genannten Finanzmittel für 2025 teilen sich in 36.100.000,00 € für den Abkauf der Anlage im Bau durch den GEO und 900.000,00 € für Baukosten auf.

 

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die ergänzenden Unterlagen sowie die Folgekostenberechnung zur Einsichtnahme aus.

Anlagen:

1. Auszug aus der Stadtkarte

2. Klimarelevanzprüfung

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Die nichtöffentliche Auslage erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.