Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0868Ausgegeben am 08.05.2025

Eing. Dat. 08.05.2025

 

 

 

 

 

Klarstellung des Städtebaulichen Entwicklungskonzepts für Rechenzentren vom 01.02.2024

hier: Grundsatzbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2025-122 (Dez. IV, Amt 60) vom 07.05.2025

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Das städtebauliche Entwicklungskonzept für unternehmensunabhängige Rechenzentren wird um einige klarstellende Textpassagen ergänzt und in dem Zuge an die Definition von Rechenzentren des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik angepasst. In der Konsequenz wird auch der Titel des Konzepts klargestellt.

2.    Das „Städtebauliche Entwicklungskonzept für unabhängige Rechenzentren und ähnliche Vorhaben“ gemäß Anlage 1 wird bestätigt und beschlossen.

 

 

Begründung:

 

Aus der Anwendung des städtebaulichen Entwicklungskonzepts für unternehmensunabhängige Rechenzentren (2021-26/DS-I(A)0625) in Baugenehmigungsverfahren ergab sich der Bedarf zur Klarstellung der Abgrenzung von unabhängigen gegenüber unternehmensabhängigen Rechenzentren.

 

Bei sich zunehmend ausdifferenzierender betriebsorganisatorischer Gestaltung von Rechenzentren schärfte auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik seine Definition nach, auf die im Konzept nunmehr Bezug genommen wird. Nicht alle Unternehmensformen wurden (zuvor vom Bund und) vom städtebaulichen Entwicklungskonzept der Stadt Offenbach vollständig erfasst. So entspricht z. B. bei einem IT- und Kommunikationsunternehmen mit eigenem Rechenzentrum die Art der baulichen Nutzung zwar dem Begriff des Corporate- bzw. unternehmensabhängigen Rechenzentrums, jedoch nicht das Maß und die Gestaltung der baulichen Nutzung. Auch die Auswirkungen (verkehrliche Erschließung, Nutzungszusammensetzung und energetische Nachhaltigkeit) auf die Gewerbestandorte sind bei IT- und Kommunikationsunternehmen mit Rechenzentrum identisch derer eines unternehmensunabhängigen Hyperscale-Cloud-Rechenzentrums oder Colocation-Rechenzentrums, so dass klargestellt werden muss, dass alle Unternehmen, bei denen ein Rechenzentrum keine untergeordnete Rolle spielt, vom städtebaulichen Entwicklungskonzept ebenfalls erfasst und auf der Grundlage ggf. planungsrechtlich gesteuert werden.

 

Vor diesem Hintergrund wird im Titel des städtebaulichen Entwicklungskonzepts auf die Fokussierung „unternehmensunabhängige Rechenzentren“ verzichtet und mit der begrifflichen Weitung auf „unabhängige Rechenzentren und ähnliche Vorhaben“ stärker Bezug genommen auf technisch-funktionale und räumliche Abhängigkeitskriterien. Damit wird der Anwendungsbereich des Entwicklungskonzepts durch definitorische Erweiterung in den Kapiteln „Einleitung“ und III.1 geschärft.

 

Inhaltlich besteht das Städtebauliche Entwicklungskonzept daneben unverändert fort.

Anlagen:

1. Städtebauliches Entwicklungskonzept

2. Klimarelevanzprüfung

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.