Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-I(A)0903Ausgegeben am 20.06.2025
Eing. Dat. 20.06.2025
Ergänzung der Flächen der Fröbelschule
hier: Anmietung von Flächen der Wildbachschule
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2025-194 (Dez. IV, Amt 40) vom 18.06.2025
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Die Stadt Offenbach mietet bei der Hainbachtal-Bildungs-gGmbH (Waldstraße 353, 63071 Offenbach am Main) für die Erweiterung der Fröbelschule in der Liegenschaft Waldstraße 353, 63071 Offenbach am Main Flächen einer Schule an. Der Mietvertrag für die Flächen beginnt am 01.08.2025 und wird für drei Jahre geschlossen.
2. Die Mietkosten belaufen sich für die Fläche, insgesamt 1.630 m², auf monatlich 16.336,00 €. Die Nebenkosten inkl. Unterhaltsreinigung betragen für die Flächen 5.730,00 € pro Monat. Die monatliche Gesamtmiete beträgt 22.066,00 €.
3. Die jährlichen Gesamtmietkosten belaufen sich für das Jahr 2025 auf 110.330,00 € und ab dem Jahr 2026 ff. auf 264.792,00 €. Die Mittel stehen im Zuge des Deckungskreises 0273 vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2025 durch die Aufsichtsbehörde im Haushalt 2025 auf dem Produktkonto 03130100.7128000140, („Schule für Erziehungshilfe“) und 03130100.7235000040 („Kosten der äußeren Schulverwaltung“) zur Verfügung. Die Mittel für 2026 ff. werden im Zuge der Haushaltsplanung 2026 durch Amt 40 angemeldet.
Begründung:
Die Fröbelschule ist eine Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und einer Abteilung für körperliche und motorische Entwicklung. Aufgrund der Förderung des Inklusionsgedankens und des in den vergangenen Jahren steigenden Bedarfs für Plätze an der Fröbelschule wurden bereits außerhalb des (stationären) Schulstandortes, Im Eschig 21, so genannte Außen- und Kooperationsklassen eingerichtet. Im aktuellen Schuljahr 2024/25 stehen damit 160 Plätze für Schülerinnen und Schüler der Fröbelschule zur Verfügung. Diese setzen sich wie folgt zusammen:
144 Plätze in der Fröbelschule (Standort Im Eschig 21)
8 Plätze in der Außenklasse an der Erich Kästner-Schule
8 Plätze in der Kooperationsklasse der Grundschule Bieber-Nord.
160 Plätze
Im Vergleich zum Schuljahr 2024/25 verzeichnet die Fröbelschule einen weiteren Anstieg der Schülerinnen- und Schülerzahlen. Aufgrund der Anmeldezahlen ist im kommenden Schuljahr mit ca.185-190 Schülerinnen und Schüler für die Fröbelschule zu rechnen.
Damit wird bereits im Schuljahr 2025/26 die für die Jahre 2030/31 prognostizierte Zahl (186) an Schülerinnen und Schüler für den Schwerpunkt geistige Entwicklung in der Stadt Offenbach/M. überschritten (vgl. u.s. Prognose des Hessischen Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen).
Aufgrund der aktuellen Anmeldezahlen werden im kommenden Schuljahr zu den bestehenden 160 Plätzen demnach weitere 25-30 Schulplätze für die Fröbelschule benötigt. Dieser Schülerinnen- und Schülerzuwachs ist hauptsächlich für die Grundstufe (Klasse 1-4) zu verzeichnen.
Da die Kapazitätsgrenze der Fröbelschule am (stationären) Standort Im Eschig überschritten ist und die beiden genannten Klassen an der Erich Kästner-Schule und an der Grundschule Bieber-Nord gefüllt sind, müssen weitere Außen- oder Kooperationsklassen zur Entlastung der Fröbelschule gefunden werden. Dies ist nur zum Teil möglich.
Folgende weitere Kooperationsklassen können im Schuljahr 2025/26 an Schulstandorten des kommunalen Schulträgers eingerichtet werden, um zusätzlichen Schulraum für Schülerinnen und Schüler der Fröbelschule zur Verfügung zu stellen:
8 Plätze in einer weiteren Kooperationsklasse der Grundschule Bieber-Nord (für Kinder der 1. o. 2. Jahrgangsstufe), 8 Plätze in einer Kooperationsklasse an der Leibnizschule (für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 7 o. 8).
Damit stehen 176 Plätze im kommenden Schuljahr zur Verfügung. Vor dem Hintergrund der Anmeldezahl (185-190) besteht ein weiterer - nicht gedeckter - Bedarf an Schulraum für bis zu 14 Schülerinnen und Schüler.
Da der Schülerinnen- und Schülerzuwachs der Fröbelschule wie genannt hauptsächlich in den Jahrgangsstufen 1-4 zu verzeichnen ist, müssten vorzugsweise Plätze an Grundschulen realisiert werden. Hier soll eine stabile, vorzugsweise über die Grundschulzeit laufende, Perspektive gefunden werden. Alle Beteiligten – Kinder, Eltern, Lehrkräfte der Fröbelschule, der Kooperations-Standort und nicht zuletzt die städtische Schülerinnen- und Schülerbeförderung - benötigen Planungssicherheit.
Diese Planungssicherheit ist an den Grundschulen des kommunalen Schulträgers aufgrund der dortigen Platzbelegung, des ab dem Schuljahr 2026/27 beginnenden Rechtsanspruchs auf ganztägige Bildung sowie der anlaufenden Umbau- und Sanierungsmaßnahmen im Grundschulbereich perspektivisch nicht gegeben.
Mit der Anmietung von Räumen der Wildbachschule, Waldstraße 353, 63071 Offenbach/M, kann eine tragfähige und stabile Lösung über mehrere Jahre umgesetzt werden. Die private Wildbachschule (Trägerin: Hainbachtal-Bildungs-gGmbH) ist als zweizügige, inklusiv arbeitende Grundschule mit einem verpflichteten (gebundenen) Ganztagsunterricht mit Nachmittagsbetreuung konzipiert. Sie ist seit 2019 in Betrieb und läuft aktuell einzügig. Damit steht Raum für einen Grundschul-Klassenzug (4 Klassen) zur Verfügung.
Dieser Raum kann von der Stadt Offenbach angemietet werden. Mit der Anmietung kann der für das Schuljahr 2025/26 bestehende Bedarf an 9-14 Schulplätzen unmittelbar gedeckt und zwei Kooperationsklassen an der Wildbachschule realisiert werden.
Mit der Anmietung erhält die Stadt Offenbach darüber hinaus die Möglichkeit, ab dem Schuljahr 2026/27 weitere Kooperationsklassen am Standort Wildbachschule einrichten und damit den prognostizierten Anmeldezahlen für die Fröbelschule Rechnung zu tragen. Auch der Wegfall von Kooperations-Plätzen an der Grundschule Bieber-Nord kann damit kompensiert werden, denn dort wird perspektivisch Schulraum für Kinder aus dem wachsenden, eigenen Schulbezirk benötigt.
Das Rechtsamt war in die Ausarbeitung des Mietvertrages einbezogen.
*Der Entwurf des Mietvertrags mit allen Anlagen liegt im Büro des ehrenamtlichen Magistrats und danach im Büro der Stadtverordnetenversammlung zur Einsichtnahme aus.
Die Einbringung der Magistratsvorlage **(in den Magistrat) erfolgt als Dringlichkeitsvorlage, da es bis zum regulären Abgabetermin noch Abstimmungsbedarf gab.
*nachrichtlich: Der Passus in der Magistratsvorlage stammte aus einer anderen Vorlage und wurde aufgrund der Dringlichkeit der Angelegenheit leider übersehen.
**redaktionell geändert
Anlagen:
Klimarelevanzprüfung
Untermietvertrag (nichtöffentlich)
Hinweis: Der Antrag sowie die öffentliche Anlage werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.
Die nichtöffentliche Anlage erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.