Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-I(A)0913Ausgegeben am 31.07.2025
Eing. Dat. 30.07.2025
Hilfsangebote für Obdachlose intensivieren
Antrag CDU vom 30.07.2025
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt,
1. den im Innenstadtbereich oder anderen Orten anzutreffenden obdachlosen Menschen die städtischen Hilfsangebote für wohnsitzlose Menschen darzustellen und eine unmittelbare Hilfeleistung zu vermitteln.
2. bei dem Eigentümer der Liegenschaft Frankfurter Straße 31 darauf hinzuwirken, das Gebäude im Außenbereich in einen gepflegten und sauberen Zustand zu versetzen und Sorge dafür zu tragen, dass die Liegenschaft durch Unbefugte nicht in einer die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdenden Weise genutzt werden kann.
Begründung:
Die Stadt Offenbach ist sehr um die Sauberkeit und ein attraktives Erscheinungsbild in der Offenbacher Innenstadt bemüht. Diese Bemühungen stoßen jedoch dort an Grenzen, wo private Grundstücke betroffen sind. Der Gebäudekomplex in der Liegenschaft Frankfurter Straße 31, unmittelbar gegenüber dem Rathaus, ist gegenwärtig im Erdgeschoß bis auf ein Café und einen Friseursalon nicht vermietet. Im Übrigen stehen die Gewerberäume (ehemalige Bankfiliale) in Erdgeschosslage leer. Es erfolgt eine gelegentliche Anmietung durch die Stadt Offenbach für kulturelle Zwecke.
Der nicht genutzte Gebäudeteil verwahrlost jedoch zusehends. Die Fensterfrontnischen, die überdacht sind und einen gewissen Witterungsschutz bieten, weisen daher eine Nutzungsmöglichkeit für wohnsitzlose Menschen auf, die sich dort durchgehend aufhalten und nächtigen. Dies wiederum führt bedauerlicherweise auch zur Ansammlung von Unrat und Essensresten, was wiederum Schädlinge anlockt, die als Krankheitsüberträger für alle Menschen, insbesondere die dort lebenden wohnsitzlosen Menschen, ein nicht unerhebliches Gesundheitsrisiko darstellen.
Alle Bemühungen der Stadt sind hier aber vergeblich, da sich die Menschen auf einem privaten Grundstück befinden und der Eigentümer den Zustand bisher – möglicherweise auch in Unkenntnis - duldet. Die Ansiedlung von wohnsitzlosen Menschen im Innenstadtbereich, so bedauerlich die Umstände sein mögen, die dazu führen, ist für Gewerbetreibende und Bürgerinnen und Bürger nicht zumutbar. Die Menschen, die unsere Innenstadt besuchen, sehen sich mit den obdachlosen Menschen konfrontiert, umgekehrt sehen sich die Menschen, die über keine eigene Wohnung verfügen und unter solchen Bedingungen auf der Straße leben müssen, den Blicken der Bürgerinnen und Bürger ausgesetzt. Ein für die Betroffenen unwürdiger Zustand, der sich aber nicht auflöst, in dem man einfach innehält.
Um Rechtssicherheit herzustellen, muss der Gebäudeeigentümer ein Betretungsverbot aussprechen, das dann auch durchgesetzt werden kann und muss sowie Maßnahmen ergreifen, um eine unbefugte Nutzung künftig zu unterbinden. Gleichzeitig muss die Stadt aber den in Not geratenen wohnsitzlosen Menschen auch die städtischen Hilfen darstellen und unmittelbare Hilfe gewährleisten. Oft wird die angebotene Hilfe nicht angenommen, da viele wohnsitzlose Menschen ungern die Notunterkünfte nutzen. Dieses Anliegen rechtfertigt dann aber nicht den durchgehenden Aufenthalt im Innenstadtbereich, wenn hierdurch die Belange anderer beeinträchtigt werden.
Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.