Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-I(A)0916Ausgegeben am 31.07.2025
Eing. Dat. 31.07.2025
Grundstücksverkauf Dietzenbacher Straße 189, 63069 Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2025-226 (Dez. I, Amt 80) vom 30.07.2025
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
Die Stadt Offenbach veräußert an die in der Anlage genannte Käuferin eine noch zu vermessende Teilfläche von ca. 50.200 m² aus dem Grundstück Gemarkung Offenbach Flur 34 Nr. 5/18 = 331.571 m² zu folgenden wesentlichen Bedingungen:
1. Der Kaufpreis beträgt aufgrund der noch erforderlichen Vermessung zunächst 4.170.000 EUR (rd. 83 EUR/m²) und wird beim Produktkonto 10010200.5910000180 (Erlös aus Grundstücksverkäufen) vereinnahmt.
Die Kosten der Baureifmachung werden in 3 Abschnitten abgerechnet. Es erfolgt dann eine Verrechnung gemäß den von einem Gutachter geprüften Kosten. Bei der Stadt verbleibt auf jeden Fall ein Mindestkaufpreis i.H.v. 2.606.000 EUR.
2. Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von der Käuferin getragen.
3. Die Käuferin verpflichtet sich, bis zum 31.12.2026 mit der Projektrealisierung gemäß dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 655 zu beginnen und insgesamt bis zum 31.12.2045 abzuschließen.
Die Bebauung und Nutzung hat gemäß den baurechtlichen Vorschriften und den städtebaulichen Vorstellungen der Stadt zu erfolgen. Insbesondere ist die Gestaltung der Gebäude und der Außenanlagen (Freiflächengestaltung) mit dem Amt für Planen und Bauen abzustimmen.
4. Falls der Käufer bis zum Ablauf des 31.12.2045 in einer zusammenhängenden Teilfläche, die mindestens 25 % der Kauffläche betragen muss, nicht mit der Herstellung von Verkehrsflächen begonnen hat, erfolgt die Rückübertragung auf erste Anforderung durch die Stadt.
5. Für alle Verkaufsfälle wird ein dingliches Vorkaufsrecht für die Stadt Offenbach am Main eingetragen. Eine (auch teilweise) Weiterveräußerung vor Erfüllung der Bauverpflichtung ist ausgeschlossen.
Begründung:
Für die Entwicklung des Energiewerks an der Dietzenbacher Straße hat die Stadtverordnetenversammlung am 01.02.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 655 „Energiewerk Dietzenbacher Straße“ beschlossen. Um die Versorgungssicherheit auch in Zukunft sicherstellen zu können, soll der Standort umgebaut und langfristig erweitert werden.
Hierfür werden neben dem Stammgrundstück Flächen aus dem angrenzenden Wald benötigt. Der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 655 ist für den 28.08.2025 vorgesehen.
In Vorbereitung des Bebauungsplans sowie des Grundstücksverkaufs wurden umfangreiche Abstimmungen mit dem Amt für Umwelt und Klima, dem Amt für Planen und Bauen sowie dem Forstamt Langen geführt.
Das aktuelle Verkehrswertgutachten mit einem Wert i.H.v. 7.820.000 EUR berücksichtigt Kosten der Baureifmachung i.H.v. 3,65 Mio. EUR. Da diese Kosten bisher nur geschätzt werden können, wurde mit der Käuferin vereinbart, dass zu gegebener Zeit die tatsächlich entstandenen Kosten für die Baureifmachung von einem Gutachter geprüft und gezahlt werden. Zu den Kosten für die Schaffung eines bebauungsfähigen Grundstücks zählen u.a. die Kosten für den forstrechtlichen Ausgleich und den erforderlichen Radwegeumbau. Mit der Käuferin wurde vereinbart, dass ein Mindestkaufpreis i.H.v. 2.606.000 EUR bei der Stadt verbleibt.
Anlagen:
Lageplan
Nichtöffentliche Anlage
Klimarelevanzprüfung
Hinweis: Antrag und öffentliche Anlage werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.
Die nichtöffentliche Anlage erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.