Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2001 - 2006
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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 24.10.2002
Eing. Dat. 20.09.2002
Nr. 399
Dez.: I (20)
Nachtragshaushaltssatzung 2002 und Nachtragshaushaltsplan 2002
Antrag Magistrats Vorlage Nr. 274/02 vom 18.09.2002, DS I (A) 399
Der Magistrat beantragt, daß die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
a) der beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2002 wird festgestellt und die beigefügte
Nachtragshaushaltssatzung 2002 wird beschlossen,
b) die sich aus der Nachtragshaushaltssatzung 2002 und dem Nachtragshaushaltsplan 2002
ergebenden Änderungen in Finanzplanung und Investitionsprogramm werden in der Finanzpla
nung und im Investitionsprogramm 2002 (für die Jahre 2001 bis 2005) berücksichtigt.
Begründung:
Die Nachtragshaushaltssatzung 2002 dient der Aktualisierung der Haushaltsplanung. Sie enthält gem. § 33 GemHVO die im Zeitpunkt der Aufstellung übersehbaren Veränderungen.
Die Veränderungen des Gesamtplanes, der Unterabschnitte usw. sind im Nachtragshaushaltsplan selbst und im beigefügten Vorbericht erläutert.
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Anlagen