Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 24.10.2002

Eing. Dat. 23.10.2002

Nr. 403

 

 

 

Rechtsanspruch auf Kindergartenplatz
Dringlichkeitsantrag der CDU vom 23.10.2002, DS I (A) 403


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:


1.    Der Magistrat wird aufgefordert, den Eigenbetrieb Kindertagesstätten Offenbach (EKO) in die Lage zu versetzen, den Rechtsanspruch Offenbacher Eltern auf einen Kindergartenplatz für ihre Kinder erfüllen zu können.

 

2.    Bis zur Befriedigung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz muss durch Organisationsänderungen gewährleistet sein, dass durch Doppelbelegungen die Ansprüche befriedigt werden können(IA 603/3 v. 31.8.95).

 

3.    Der Magistrat wird aufgefordert, den Bau einer neuen Kindertagesstätte durch einen privaten Betreiber anzustreben.

 

 

Begründung:

 

In Offenbach fehlen zwischen 800 und 1.000 Kindertagesstättenplätze. Hierbei handelt es sich allerdings nicht nur um ein Betreuungsproblem von Eltern für ihre Kleinkinder. Im nächsten Schuljahr werden nur noch jene Kinder eingeschult, die über ein Minimum an deutschen Sprachkenntnissen verfügen.

 

Seit August 2002 läuft das Projekt Sprachförderung im EKO, um ausländischen Kindern mit mangelnden deutschen Sprachkenntnissen die Voraussetzung für die Einschulung in die Grundschule zu ermöglichen. Aus diesem Grunde werden auch von ausländischen Familien verstärkt Kindergartenplätze nachgefragt. Dies ist bereits jetzt der Fall und wird sich in Zukunft noch verstärken.

 

Auf den EKO kommen daher nicht nur Probleme bei Raumkapazitäten hinzu sondern auch ein erheblicher Mehrbedarf an Personal mit den damit verbundenen Kosten.

Allein durch Umstrukturierungsmaßnahmen bei den Tagesabläufen können diese Probleme nicht gelöst werden. Hinzu kommt, dass der Sprachförderunterricht in den Kitas außerhalb des üblichen Betreuungsangebotes stattfindet und somit weitere Raumkapazitäten gebunden sind.

 

Mit dem vorliegenden Antrag soll erreicht werden, dass sowohl der rechtliche Anspruch auf einen Kindergartenplatz in Offenbach gewährleistet ist sowie die gezielte Sprachförderung von Kindern im Kindergartenalter ohne ausreichende Deutschkenntnisse voll gewährleistet werden kann. Nach Lage der Dinge kann die Stadt Offenbach diesen Verpflichtungen derzeit nicht in vollem Umfang nachkommen. Es ist dringender Handlungsbedarf gegeben, und die Stadtverordnetenversammlung sollte durch die Verabschiedung des vorliegenden Antrages den Magistrat verpflichten, unverzüglich die notwendigen Schritte einzuleiten.

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