Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 31.10.2002

Eing. Dat. 31.10.2002

 

Nr. 410

 

Dez.: I (Amt 10)

Naturschutzbeirat
Antrag Magistratsvorlage Nr. 324/02 vom 30.10.2002, DS I (A) 410
Die Stadtverordnetenversammlung wolle dem Magistrat
zwei Personen
für die ausgeschiedenen stellvertretenden Mitglieder
Herrn Matthias Graf und Frau Karin Konrad
vorschlagen.

Begründung:

Allen Naturschutzbehörden sind Naturschutzbeiräte zugeordnet. Es bestehen somit drei Beiratsebenen:

Landesnaturschutzbeirat

Bezirksnaturschutzbeiräte

Naturschutzbeiräte bei den Kreisausschüssen und Magistraten

Gemäß § 34 Abs. 5 des Hess. Naturschutzgesetzes (HENatG) dürfen keine Mitarbeiter der Behörde berufen werden, bei der der Naturschutzbeirat eingerichtet wurde. Somit scheiden Mitglieder des Kreisausschusses, des Magistrats und der entsprechenden Naturschutzabteilungen auf allen drei Verwaltungsebenen als potentielle Beiratsmitglieder aus.

Herr Matthias Graf ist demnach aufgrund seiner Tätigkeit als Regierungsvizepräsident beim Regierungspräsidium Darmstadt und gleichzeitiger Übernahme der kommissarischen Abtei­lungsleitung der Oberen Naturschutzbehörde als stellvertretendes Mitglied des Naturschutzbeirates ausgeschieden.

Frau Karin Konrad wurde auf Vorschlag der Vertretungskörperschaft sowohl als ordentliches als auch stellvertretendes Mitglied gewählt.

Da die Funktion des ordentlichen Mitgliedes der des stellvertretenden Mitgliedes vorgeht, wurde Frau Konrad zum ordentlichen Mitglied des Naturschutzbeirates berufen; die Position des stellvertretenden Mitgliedes ist nachzubesetzen.

 

Die anzuwendende Spezialvorschrift, hier: § 2 der Verordnung über die Naturschutzbeiräte, sieht bei Ausscheiden eines Mitgliedes die Berufung eines Nachfolgers vor, d.h. eine Nachwahl für die Amtsperiode bis zum Jahr 2005 ist zulässig.

Die Mitglieder des Beirates sollen orts- und sachkundige Personen sein; als Ausschlußgrund ist ferner der zweite Absatz der Vorlage zu beachten.

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