Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 19.11.2002

Eing. Dat. 14.11.2002

 

Nr. 417

 

Dez.:I (Klinikum Offenbach)

Wirtschaftsplan 2003 des Klinikums Offenbach (EP 8)
Antrag Magistratsvorlage Nr. 342/02 vom 13.11.2002, DS I (A) 417


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Der beigefügte Wirtschaftsplan des Klinikums Offenbach für das Geschäftsjahr
    2003, der im

1.1       Erfolgsplan
           bei Aufwendungen in Höhe von EUR 138.021.483,- und bei den Erträgen in
          Höhe von EUR 133.697.497,- mit einem negativen Ergebnis in Höhe von EUR -
          4.323.986 abschließt und im

1.2       Vermögensplan
           ausgeglichen in Einnamen und Ausgaben in Höhe von EUR 13.875.665,-
           abschließt,

sowie die dazugehörende

1.3 Stellenübersicht

und die

1.4 Finanzplanung

wird gemäß § 5 Ziff. 4 des Eigenbetriebsgesetzes beschlossen.

Darüber hinaus wird beschlossen:

2. Der Verlust aus dem Erfolgsplan des Wirtschaftsplanes 2003 ist auf neue
    Rechnung des Klinikums Offenbach vorzutragen.

3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2003 zur recht
    zeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen,
    wird auf EUR 23.008.134,- festgesetzt.

4. Die Abwicklung des Wirtschaftsplanes 2003 des Klinikums Offenbach
    erfolgt entsprechend § 3 der Krankenhausbetriebsverordnung   vom   1.   April
   
1981, in der Fassung vom 20. November 1991 (Gesetz- und Verordnungsblatt
    für das Land Hessen, Teil l - 9. Dezember 1991  - 354 ff) in Verbindung mit
   den §§14 und 15 der Betriebssat
zung für das Klinikum Offenbach vom 19.
    Dezember 2001 in der jeweils gültigen Fassung.

5.
Die Aufnahme von Krediten ist mit der Kämmerei abzustimmen.


Begründung

Entsprechend den Bestimmungen des Eigenbetriebsgesetzes in der Neufassung vom 9. Juni 1989 (Gesetz- und Verordnungsblatt Hessen l, Seite 154 ff), der §§ 15 bis 19 in Verbindung mit der Betriebssatzung für das Klinikum Offenbach, § 14 Abs. 1, wird der Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2003 einschließlich aller Anlagen vorgelegt.

Grundlagen der Kalkulation der Ansätze waren sowohl die kurzfristige Erfolgsrechnung vom 31. August 2002 als auch die Ergebniszahlen des Geschäftsjahres 2001.

Der Stellenplan (1.3) ist insoweit vorläufig, als nach Abschluss der Budgetverhandlungen mit den einzelnen Kliniken und den Abteilungen der Verwaltung und den daraus resultierenden Entscheidungen Änderungen erforderlich sein werden. Der geänderte Stellenplan wird Anfang des Jahres zur gesonderten Beschlussfassung vorgelegt.

Gemäß der Verfügung des Herrn Regierungspräsidenten in Darmstadt vom 20. Dezember 1979 wurde der Höchstbetrag der Kassenkredite in dem Beschlussvorschlag festgesetzt. Die Festsetzung erfolgt in der gleichen Höhe wie im Vorjahr.

Bezüglich der Einzelheiten wird auf den Bericht und die Erläuterungen der einzelnen Kontengruppen im Erfolgsplan sowie den Vermögensplan verwiesen.

Die Betriebskommission hat in ihrer Sitzung am 28. Oktober 2002 dem Wirtschaftsplan des Klinikums für das Geschäftsjahr 2003 zugestimmt.

------------------------------------------------------------------------------------------------------------------